1 minute read

5 Promille an die Musikkapelle oder an die Feuerwehr

Das stattliche Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, 5 Promille der Einkommensteuer einem gemeinnützigen Vereinen zukommen zu lassen. Dazu zählen auch heuer wiederum die Musikkapelle Montan und die Freiwillige Feuerwehr Montan. Wie auch in den letzten Jahren reicht es in den vorgesehenen Feldern der Steuererklärung zu unterschreiben und die entsprechende Steuernummer einzutragen:

Steuernummer der Musikkapelle Montan: 80003860212

Advertisement

Steuernummer der Freiwilligen Feuerwehr Montan: 80017000219

Jene Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber das Mod. CU erhalten und nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärungen abzufassen, können trotzdem die 5 Promille zuweisen. Das entsprechende Formblatt muss unterzeichnet und die Steuernummer des Vereins eingetragen werden. Das Formblatt kann in einem beschrifteten Briefkuvert (eigene Steuernummer, Vor- und Zuname, Wahl für die Zweckbestimmung der 5 Promille der IRPEF) kostenlos in jedem Postamt oder Bank abgegeben werden.

Durch die Zuweisung der 5 Promille entsteht KEINE höhere Steuerschuld und die 5 Promille stehen auch nicht in Konkurrenz mit der freiwilligen Abgabe der 8 Promille an die Kirche.

| VFG Lebensbaum

Das stattliche Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, 5 Promille der Einkommensteuer u.a. der Feuerwehr oder Musikkapelle zukommen zu lassen

Die Musikkapelle Montan und die Freiwillige Feuerwehr Montan bedankt sich für die wertvolle Unterstützung mit der das Vereinsleben aktiv unterstützt wird!

This article is from: