Broschüre 2019

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2019

ITALIEN-GRIECHENLAND KRETA-PIRÄUS KYKLADEN ROUTEN

Preise in Euro

ANKONA & VENEDIG

20 20%

bis

%

FRÜHBUCHER RABATT

MINOAN LINES BONUS CLUB

20 20%

%

FREUNDE UND FAMILIEN

SHOW YOUR CARD

www.minoan.gr


ΑUSZEICHNUNGEN Minoan Lines gehört zu den bekanntesten und erfolgreichsten Reedereien Europas, die seit 46 Jahren zuverlässig und sicher Passagiere und Güter befördert. Ob an Land oder zu Wasser, Minoan Lines zeichnet sich durch die Bereitstellung exzellenter und qualitativ hochwertiger Dienstleistungen aus, die den Ansprüchen und den individuellen Anforderungen in so hohem Maße erfüllt, dass sie sich einer hohen Kundenzufriedenheit und Loyalität erfreuen darf. Minoan Lines bedient im Innergriechischen Markt die Verbindungen zwischen Kreta (Heraklion und Chania) und Piräus, Heraklion , Milos und Piräus (Sommerfahrplan) und bietet ein „Inselhüpfen“ zwischen Heraklion und den Kykladen (Santorin, Ios, Paros und Mykonos) an. Darüber hinaus agiert MINOAN LINES als Generalagent für die GRIMALDI GRUPPE auf den Strecken der Adria zwischen Italien und Griechenland und operiert eine der besten Fährflotten mit High Speed Fähren und Katamaranfähren, die zu den schnellsten und beeindrucktesten Luxusfähren des gesamten Mittelmeerraumes gehören.

Minoan Lines hat sich der nachhaltigen Schifffahrt verpflichtet und investiert in umweltfreundliche Technologien. Minoan Lines nimmt das weltweite Streben nach Emissionsminderung sehr ernst und hat im letzten Jahr 12 Millionen Euro investiert um den CO² „Fußabdruck“ der Flotte zu reduzieren und die Umwelt der Küstenregion Griechenlands und Italiens wesentlich zu verbessern. Ab April 2019 wird Minoan Lines die erste griechische Fährreederei sein, die auf Ihren Schiffen Abgasreinigungsanlagen installiert (Scrubber) und das 8 Monate bevor dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Damit entspricht die Flotte über Maßen den internationalen Umweltrichtlinien. Die Verwendung dieser Abgasreinigungsanlagen führt nicht nur zur Ionisierung und Verbesserung der Luft, sondern entfernt alle schädlichen Abgasemissionen unserer Schiffe. 97 bis 98% der Schwefeloxide und 70-80% der Feinstaubpartikel können so beseitigt werden.

BIS 20% ERMÄSSIGUNG* AUF TICKETS ALLER STRECKEN Jetzt unter www.minoan.gr Mitglied werden und gleich 100 Punkte gewinnen! MITGLIEDERVORTEILE • 20% ERMÄSSIGUNG FÜR PASSAGIERE UND FAHRZEUGE AUF DEN ADRIA ROUTEN • 10% -20% ERMÄSSIGUNG FÜR PASSAGIERE UND FAHRZEUGE AUF DEN INNERGRIECHISCHEN ROUTEN • Gratis Tickets bei allen Unterbringungs- und Fahrzeugkategorien • 10% Ermäßigung in den Bars und Restaurants an Bord • 10% Ermäßigung in allen Bordgeschäften • Spezielle Angebote nur für Mitglieder

GOLD MITGLIEDERVORTEILE • 20% ERMÄSSIGUNG AUF TICKETS ALLER STRECKEN • Gratis Tickets bei allen Unterbringungsund Fahrzeugkategorien • 20% Ermäßigung in den Bars und Restaurants an Bord • 15% Ermäßigung in allen Bordgeschäften • Spezielle Angebote nur für Gold Mitglieder *Ausgenommen Fixgebühren. Die o.g. Ermäßigung ist nur mit dem Frühbucherrabatt und der 30% Rückfahrtermäßigung kummulierbar für Adria Routen.

Tel.: +30 2810 399850, Fax: +30 2810 342607 e-mail: bonusclub@minoan.gr

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MINOAN LINES KUNDENSERVICE: Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Ihre Verbesserungsvorschläge und Ihr Lob sind die Basis um stetig unsere Leistung und unseren Service zu verbessern. Für die Verbindungen zwischen Italien und Griechenland bitten wir Sie uns unter customer@grimaldi.napoli.it zu kontaktieren. Für alle innergriechischen Verbindungen wenden Sie sich bitte an customer@minoan.gr.


ROUTEN - FAHRTZIELE

VENEDIG - ANKONA - KORFU - IGOUMENITSA - PATRAS *BRINDISI - KORFU - IGOUMENITSA - PATRAS PIRÄUS - HERAKLION

HAMBURG 782 AMSTERDAM 205 CALAIS 285

209 BRÜSSEL

39

DÜSSELDORF

LEIPZIG 586 DRESDEN

LYON 440

HERAKLION - CYCLADEN (Santorini-Ios-Paros-Mykonos) KATTOWITZ

PRAG

FRANKFURT NÜRNBERG 217 166 STUTTGART 229 MÜNCHEN

PARIS 536

614

426

KÖLN 189

PIRÄUS - CHANIA

WARSCHAU

441

223

PIRÄUS - MILOS - HERAKLION

POSEN BERLIN

494

KRAKAU

278

196 BRÜNN

DURCHGEFÜHRT VON MINOAN LINES

123

WIEN BRATISLAVA SALZBURG 79 333 187 316 199 401 BUDAPEST 160 BASEL 84 INNSBRUCK GRAZ ZÜRICH 260 VILLACH 282 197 246 GENF 419 LJUBLIANA ZAGREB 321 241 142 157 VERONA116 VENEDIG 141 MAILAND 215 154 GENUA

287

381 MARSEILLE

DURCHGEFÜHRT VON GRIMALDI EUROMED S.p.A

315

*Weitere Informationen bzgl. der Brindisi-Strecke erhalten Sie auf der Website www.grimaldi-lines.com

BOLOGNA 221

ANCONA

ISTANBUL 595

301 505

ROM

BARCELONA

226

THESSALONIKI

579

321

NEAPEL 380

BRINDISI KORFU

IGOUMENITSA ATHEN PIRÄUS PATRAS

215

MYKONOS PAROS

MILOS CHANIA

IOS SANTORINI SANTORIN

HERAKLION

CRUISE EUROPA

CRUISE OLYMPIA

EUROFERRY CORFU

EUROFERRY FLORENCIA

H/S/F KNOSSOS PALACE

H/S/F FESTOS PALACE

H/S/F Mykonos Palace

Santorini Palace

itteilufnkogmmens M e ig t h Wic hen Verkehrsau pfehlen

em d des ho saison, en Aufgrun d der Sommer n, die von Itali um n z e t e t s r r ä h h g ä a F w hr , für die eren Fa wir uns enland reisen en zusätzliche iech tund oder Gr shafen zwei S planen. t r h in it e zu Abfa Fahrtze

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ANKONA & VENEDIG ROUTEN / CRUISE EUROPA - CRUISE OLYMPIA ITALIEN - GRIECHENLAND

Vom 16/01/2019 bis 30/06/2019 & vom 09/09/2019 bis 31/12/2019 Abfahrt VENEDIG

Abfahrt ANKONA

Ankunft IGOUMENITSA

Ankunft PATRAS

MO 18:30

DI 11:00

DI 16:30

MI 04:30

MI 14:00

DO 08:00

DO 14:00

DO 04:30

DO 14:00

FR 08:00

FR 14:00

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FR 17:00

SA 10:00

SA 16:00

- -

SA 17:00

SO 10:00

SO 16:00

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SO 18:30

MO 11:00

MO 17:00

- -

Keine Abfahrt am Dienstag.

Vom 01/07/2019 bis 08/09/2019 Abfahrt VENEDIG

Abfahrt ANKONA

- -

MO 18:00

Ankunft KORFU

Ankunft IGOUMENITSA

Ankunft PATRAS

DI 11:00

DI 16:30

- -

MI 04:30

MI 14:00

DO 08:00

DO 10:00

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DO 04:30

DO 14:00

FR 08:00

FR 10:00

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FR 17:00

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SA 10:00

SA 15:30

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SA 17:00

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SO 10:30

SO 16:00

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SO 18:30

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MO 11:30

MO 17:00

Keine Abfahrt am Dienstag.

GRIECHENLAND - ITALIEN

Vom 16/01/2019 bis 30/06/2019 & vom 09/09/2019 bis31/12/2019 Abfahrt PATRAS

Abfahrt IGOUMENITSA

Ankunft ANKONA

Ankunft VENEDIG

MO 19:00

DI 01:00

DI 16:00

MI 01:30

DI 19:00

MI 01:00

MI 16:00

DO 01:30

DO 16:30

DO 22:30

FR 13:30

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FR 16:30

FR 22:30

SA 13:30

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SA 18:00

SA 23:59

SO 15:00

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SO 18:00

SO 23:59

MO 15:00

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Keine Abfahrt am Μittwoch.

Vom 01/07/2019 bis 08/09/2019 Abfahrt PATRAS

Abfahrt IGOUMENITSA

Abfahrt KORFU

Ankunft ANKONA

Ankunft VENEDIG

MO 19:30

DI 01:30

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DI 17:00

MI 01:30

DI 19:00

MI 01:00

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MI 16:30

DO 01:30

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DO 21:00

DO 22:30

FR 13:30

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FR 21:00

FR 22:30

SA 13:30

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SA 18:00

SA 23:59

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SO 15:00

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SO 18:00

SO 23:59

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MO 15:00

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Keine Abfahrt am Μittwoch. Bemerkung: Alle Zeitpläne sind vorläufig und vorbehaltlich Änderung. Die Abfahrts - und Ankunftszeiten sind jeweils Ortszeiten. Die im Fahrplan aufgeführten Ankunftszeiten beziehen sich auf das Erreichen der Lotsenstation vor der Hafeneinfahrt.

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SΑΙSONALITÄT & PREISLISTE/ CRUISE EUROPA - CRUISE OLYMPIA

Bitte informieren Sie sich über den Fahrplan und aktuelle Angebote:

Abfahrten ab Ankona & Venedig 1

JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OCT NOV DEZ

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MI DO FR FR SA SO MO FR SA SO MO MO MI DO MI DO FR SA SA SO MO MO MI DO DO FR SA SO SO MO MI MI DO FR FR SA SO MO SO MO MI

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SA SO MI MI FR SA SO MO MI DO FR SA MO DO FR SA SO MI DO FR

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MO MI DO DO FR SA SO DO FR SA SO SO MO MI MI DO FR FR SA SO MO SO MO MI MI DO FR SA SA SO MO MO MI DO DO FR SA SO SA SO MO

Vor-und Nachsaison 11

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FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SA SO MO MI DO MI DO FR SA SO DO FR SA SO MO SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO MO FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MI DO FR SA SO MO

DO SO SO MI FR MO MI SA

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Zwischensaison 22

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FR SA SO MO MI MO MI DO FR SA MO MI DO FR SA DO FR SA SO MO SA SO MO MI DO MI DO FR SA SO DO FR SA SO MO SO MO MI DO FR MI DO FR SA SO MO DO FR SA SO MO MI SO MO MI DO FR SA MI DO FR SA SO MO

DO SO SO MI FR MO MI SA

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Hauptsaison 27

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DO SO FR MI SA DO

Abfahrt auch von Venedig: Jeden Mittwoch & Donnerstag

Abfahrten ab Patras 1

JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OCT NOV DEZ

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DI DO FR FR SA SO MO FR SA SO MO MO DI DO DO FR SA SA SO MO DI MO DI DO DO FR SA SO SO MO DI DI DO FR FR SA SO MO SO MO DI

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Vor-und Nachsaison 6

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SA SO MO DI DI DO FR SA DI DO FR SA FR SA SO MO DI SO MO DI DO DO FR SA SO FR SA SO MO DI MO DI DO FR DO FR SA SO MO SA SO MO DI DI DO FR SA DO FR SA SO MO

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Zwischensaison 22

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DO FR SO MO SO MO DO FR SA MO DI DO SA SO DI DO FR SO MO DI

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Hauptsaison 27

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DO SO FR

SA DO DI

Abfahrt auch nach Venedig: Jeden Montag und Dienstag

PREISLISTE in € UNTERBRINGUNGSKATEGORIE LUX* JS2* A2* AB2* JS3 A3 AB3 JS4/5 A4 AB4 ABS AES D

LUXUS HYDROMASSAGE DUSCHE / WC / TV JUNIOR SUITE MIT DOPPELBETT DUSCHE / WC / TV 2-BETT AUSSEN DUSCHE WC 2-BETT INNEN DUSCHE WC JUNIOR SUITE MIT DOPPELBETT DUSCHE / WC / TV 3-BETT AUSSEN DUSCHE WC 3-BETT INNEN DUSCHE WC JUNIOR SUITE – FAMILIEN MIT DOPPELBETT DUSCHE / WC / TV 4-BETT AUSSEN DUSCHE WC 4-BETT INNEN DUSCHE WC PULLMANSITZE BUSINESS CLASS PULLMANSITZE ECONOMY CLASS DECKPASSAGE

VOR & NACHSAISON

ZWISCHENSAISON

HAUPTSAISON

Hin- FixgeRück- Fixgefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

Hin- FixgeRück- Fixgefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

Hin- FixgeRück- Fixgefahrt bühren Summe fahrt bühren Summe

259 199 179 159 179 159 139 159 129 119 79 69 59

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269 209 189 169 189 169 149 169 139 129 89 79 69

181 139 125 111 125 111 97 111 90 83 55 48 41

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

191 149 135 121 135 121 107 121 100 93 65 58 51

299 259 219 199 229 199 169 199 159 139 89 79 71

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

309 269 229 209 239 209 179 209 169 149 99 89 81

209 181 153 139 160 139 118 139 111 97 62 55 50

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

219 191 163 149 170 149 128 149 121 107 72 65 60

359 309 269 245 259 229 209 229 189 169 99 89 81

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

369 319 279 255 269 239 219 239 199 179 109 99 91

251 216 188 172 181 160 146 160 132 118 69 62 57

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

261 226 198 182 191 170 156 170 142 128 79 72 67

79 79 129 229 329 429 159 269 389 489 27

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

89 89 139 239 339 439 169 279 399 499 37

55 55 90 160 230 300 111 188 272 342 19

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

65 65 100 170 240 310 121 198 282 352 29

99 99 199 299 429 539 239 379 529 619 35

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

109 109 209 309 439 549 249 389 539 629 45

69 69 139 209 300 377 167 265 370 433 25

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

79 79 149 219 310 387 177 275 380 443 35

129 129 249 369 505 649 299 459 619 709 39

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

139 139 259 379 515 659 309 469 629 719 49

90 90 174 258 354 454 209 321 433 496 27

10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10

100 100 184 268 364 464 219 331 443 506 37

FAHRZEUGKATEGORIE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

FAHRZEUG BIS 6m. LÄNGE & 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER BIS 6m LÄNGE & BIS 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER BIS 6m. LÄNGE & ÜBER 2m. HÖHE FAHRZEUG/ANHÄNGER VON 6,01m. BIS 8m. LÄNGE FAHRZEUG/ANHÄNGER VON 8,01m. BIS 10m. LÄNGE FAHRZEUG/ANHÄNGER ÜBER 10m. LÄNGE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE BIS 6m. LÄNGE & ÜBER 2m. HÖHE -CAMPING ALL INCLUSIVE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE VON 6,01m. BIS 8m. LÄNGE-CAMPING ALL INCLUSIVE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE VON 8,01m. BIS 10m. LÄNGE-CAMPING ALL INCLUSIVE WOHNWAGEN & WOHNMOBILE ÜBER 10m. LÄNGE-CAMPING ALL INCLUSIVE MOTORRÄDER-MOTORROLLER

HAUSTIERKABINEN (AB2/3/4)

HINFAHRT: € 50 / pro KABINE (max. 2 Haustiere)

RÜCKFAHRT: € 50 / pro KABINE (max. 2 Haustiere)

Die in diesem Katalog aufgeführten Ermäßigungen der Reederei gelten nicht auf die Fixgebühren und den Zuschlag für die Tierbeförderung in Kabinen. - Die Reederei behält sich das Recht der Einführung eines Treibstoffzuschlags ohne vorherige Ankündigung vor. - Preise in Euro pro Person, pro Fahrzeug und pro Strecke ausgenommen Fixgebühren, die unter "Fixgebühren" in den oben aufgeführten Spalten berücksichtigt wurden. - In den Rückfahrtpreisen wurde 30% Rabatt bereits berücksichtigt. - Mahlzeiten und Getränke sind nicht inbegriffen. - “Camping All Inclusive“ wird nur für offiziell als Wohnwagen und Wohnmobile registrierte Fahrzeuge angeboten. “Camping All Inclusive” wird für die Fahrzeuge der Kategorien 7,8,9 & 10 angeboten. - Fahrräder frei. - Kinder von 4-16 Jahren erhalten 50% Ermäßigung auf die obengenannten Katalogpreise. - Haustiere reisen gratis in gesonderten Bereichen auf den Schiffdecks (Tierbox). Auf Cruise Europa und Cruise Olympia ist die Mitnahme von Haustieren in einigen Kabinen gegen Gebühr erlaubt. Bei den für die Mitnahme von Haustieren ausgewiesenen Kabinen handelt es sich um 4-Bettkabinen, die als 4-Bett-, 3-Bett-, 2-Bettkabine oder zur Einzelbelegung gebucht werden können. Diese Kabinen sind nicht bettweise buchbar. - Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Seite 11. *Bei Einzelbelegung 50% Zuschlag auf den Preis der jeweiligen 2-Bettkabine.

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ANKONA & VENEDIG ROUTEN Camping All Inclusive... an Bord Genießen Sie einen Service, der speziell auf die Personen zugeschnitten ist, die mit ihrem Camper* mit Komfort und Luxus preiswert reisen möchten. Buchen Sie “Camping all Inclusive” und Sie erhalten: • einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug* (Wohnmobil oder Wohnwagen) • einen Stromanschluss für Ihr Fahrzeug* (Wohnmobil oder Wohnwagen) • die Unterbringung in einer Innenkabine.

CRUISE EUROPA / CRUISE OLYMPIA

Sie zahlen lediglich den Preis für eine Deckpassage und den Fahrzeugpreis! Falls Sie Ihr Haustier mit in die Kabine nehmen möchten, bieten wir Ihnen einen Sondertarif an: 25€ pro Kabine / pro Strecke! (max. 2 Haustiere) *‘‘Camping All inclusive’’ gilt nur für offiziell registrierte Campingfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile, die mit Schlaf- und Kocheinrichtung ausgestattet sind. Konventionelle Autos, Busse, Minibusse oder Boote werden nicht für ‘‘Camping All inclusive’’ zugelassen.

• 30% Ermäßigung auf alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und Getränken, die im à-la-Carte und Self-service Restaurant serviert werden.

MINOAN LINES SERVICE

Berechnen Sie die Maße Ihres Fahrzeugs!

Minoan Lines & “Show Your Card!” Sind Sie Mitglied eines Automobilclubs? Reisen Sie mit einem Camper, Pkw oder Motorrad? Haben Sie dieses Logo auf Ihrer Mitgliedskarte? Dann erhalten Sie 20% Ermäßigung! Minoan Lines bietet ausschließlich für alle Mitglieder des “Show Your Card“ Programms 20% Ermäßigung auf den regulären Tarif für innergriechische und AdriaTickets (ausgenommen Fixgebühren). 20% Ermäßigung für: • den Karteninhaber. • Personen, die zusammen mit dem Mitglied reisen. • Camper, Pkw oder Motorrad, vorausgesetzt, alle Personen und Fahrzeuge sind unter derselben Reservierungsnummer gebucht. Um die “Show your Card“ Ermäßigung zu erhalten, muss ein Fahrzeug in der Buchung enthalten sein. Wenn Sie mit einem Campingfahrzeug verreisen, können Sie die Show Your Card Ermäßigung für “Camping All Inclusive” in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen zu dem “Show your Card”Programm und den teilnehmenden Automobil- und Touring Clubs besuchen Sie unsere Website www.minoan.gr oder kontaktieren Sie unsere Zentralagenturen.

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Für unsere EURRAIL und INTERRAIL Reisenden!

20% Mit Eurail und Interrail Bahnpass bietet Minoan Lines 20% Ermässigung auf den Adria- und innergriechischen Routen. Für Reservierungen, wenden Sie sich bitte an reservation@minoan. gr, unsere Zentralagenturen oder Hafenbüros. Für weitere Informationen, besuchen Sie unsere Website www.minoan.gr oder für die EurailGruppe G.I.E. www.eurailgroup.org


MINOAN LINES ANGEBOTE* 20% Frühbucherrabatt

Gültig für alle Kabinen- und Fahrzeugkategorien. Gültig für Hin- und Rückfahrten bis 15.01.2020. Gültig für Tickets, die bis zum 28.02.2019 ausgestellt werden. Kumulierbar mit allen weiteren Ermäßigungen/ Standardangeboten gem. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Frühbucher-Tickets werden nicht erstattet.

50% Kinderermäßigung

für alle Kinder zwischen 4 und 16 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen in einer Kabine reisen. Kinder unter 4 Jahren reisen kostenlos ohne Anspruch auf ein Kabinenbett oder Sitzplatz.

30% Rückfahrtermäßigung

Minoan Lines bietet 30% Rückfahrtermäßigung an, sofern die Hin- und Rückfahrt gleichzeitig gebucht werden. Diese Ermäßigung gilt auch bei Kombination von beiden Routen (Ankona/ Venedig). In den Rückfahrtpreisen ist diese Ermäßigung bereits enthalten.

30% Ermäßigung

für Passagiere und Fahrzeuge, wenn Minoan Lines und Grimaldi Lines Adria - Service kombiniert wird. Hinfahrtticket muss bei der Buchung vorgelegt und registriert werden, um das Angebot in Anspruch zu nehmen.

30% Ermäßigung auf innergriechische Tickets Dieses Angebot ist gültig für Passagiere und Fahrzeuge (alle Kategorien). Die innergriechischen Tickets und die Adria-Tickets müssen gleichzeitig ausgestellt werden.

20% Freunde- und Familienermäßigung

bei Reise von mind. 3 Personen auf Deck, im Pullmansitz (Business & Economy Class), in einer 3-/4-Bett-Innen- oder Außenkabine mit oder ohne Pkw (nur Fahrzeugkategorie 1). Alle Tickets müssen unter derselben Buchungsnummer ausgestellt werden.

20% Studenten- und Jugendermäßigung

für Passagiere bis einschließlich 26 Jahren: die Ermäßigung wird auf alle Unterbringungskategorien (ausgenommen Luxuskabine) und für Fahrzeuge (nur Fahrzeugkategorie 1 und für Motorräder) gewährt. Das Alter der Personen und/oder der Studentenstatus wird bei Einschiffung gegen Vorlage des Reisepasses, Personalausweises oder des ISIC-Ausweises überprüft.

20% Seniorenermäßigung

für Reisende über 60 Jahre. Gültig für alle Unterbringungskategorien (ausgenommen “All inclusive Camping”). Das Alter der Personen wird bei Einschiffung gegen Vorlage des Reisepasses/ Personalausweises überprüft.

Kostenloses Frühstück im à-la-Carte Restaurant (Cruise Europa & Cruise Olympia) für Passagiere die eine Luxuskabine gebucht haben.

Freier Eintritt im Wellnesbereich auf der Cruise Europa oder Cruise Olympia: Passagiere, die eine Junior Suite oder Luxuskabine gebucht haben, erhalten freien Zutritt zum Fitnessstudio, Dampfbad, Jacuzzi und Sauna. Die o. g. Ermäßigungen sind nicht kumulativ. Ermäßigungen werden bei der Buchung der Reise gewährt. Grundsätzlich kann nur eine der aufgeführten Ermäßigungen gewährt werden (Ausnahme: es kann zur Rückfahrtermäßigung eine weitere Ermäßigung gewährt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind). Nach erfolgter Ticketausstellung können nachträglich keine Ermäßigungen / Erstattungen gewährt werden. *Gültig für das gesamte Jahr sofern nicht alles angegeben.

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PIRÄUS - ΚRETΑ & KYKLADEΝ • H/S/F MYKONOS PALACE • H/S/F KNOSSOS PALACE • H/S/F FESTOS PALACE

...die luxuriösesten Cruise Ferries in Griechenland !

ABENDABFAHRTEN (TÄGLICH)

PIRÄUS - HERAKLION

HERAKLION - PIRAEUS

Vom 01/01/2019 bis 31/10/2019

Vom 01/01/2019 bis 31/10/2019

Abfahrt PIRÄUS

Ankunft HERAKLION

21:00

Abfahrt HERAKLION

06:30

Ankunft PIRÄUS

21:00

06:30

Keine Abfahrt: 27/04/2019 Bemerkung: vom 20/06/2019 bis15/09/2019, Donnerstag und Sonntag, Abfahrt um 22:00 Am Mittwoch 14/08/2019, Abfahrt um 22:00.

ANGEBOTE

20% Rückfahrtermäßigung 50 % Kinderermäßigung 3+1Gratis in einer 4-Bettkabine bei Reise von 4 Personen in für alle Kinder zwischen 4 und 16 Jahren, derselben 4-Bettkabine. Die 4. Person reist kostenlos, vorausgesetzt, für Passagiere und Fahrzeuge bei gleichzeidie in Begleitung eines Erwachsenen in tiger Buchung einer Hin- und Rückfahrt. einer Kabine reisen.

dass mindestens 2 voll zahlende Personen zum regulären Tarif reisen. Das Freiticket gilt für den Passagier mit dem niedrigsten Fahrpreis. Alle Personen müssen in derselben Buchung gebucht sein).

PIRÄUS - MILOS - HERAKLION

DIREKTE FÄHRVERBINDUNGEN JEDEN DONNERSTAG & SONNTAG IN 3 ½ STUNDEN vom 20/06/2019 bis 15/09/2019. Bemerkung: Die planmäßige Mittagsabfahrt am Donnerstag, 15/08/2019 durch Milos, wird am Mittwoch den 14/8/2019 durchgeführt

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PIRÄUS - CHANIA - PIRÄUS

PIRÄUS - CHANIA

CHANIA - PIRÄUS

Vom 01/01/2019 bis 31/10/2019

Vom 01/01/2019 bis 31/10/2019

Abfahrt PIRÄUS

16:00

Ankunft CHANIA

22:30

Abfahrt CHANIA

23:59

Ankunft PIRAEUS

07:30

Keine Abfahrt: 27/04/2019 Bemerkung: Alle Zeitpläne sind vorläufig und vorbehaltlich Änderung. Für weitere aktuelle Angebote, Preisinformationen zu unseren innergriechischen Routen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.minoan.gr oder kontaktieren Sie die Zentralagenturen oder Ihr Reisebüro

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HERAKLION - KYKLADEN (SANTORINI-IOS-PAROS-MYKONOS) H/S/C SANTORINI PALACE Vom 25/04/2019 bis 14/05/2019 & vom 07/10/2019 bis 27/10/2019 Abfahrten jeden Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonntag Vom 15/05/2019 bis 06/10/2019 Tägliche Abfahrten

ZENTRALAGENTUREN & HAFENBÜROS (innergriechische)

ANGEBOTE

50 % Kinderermäßigung für Kinder bis 16 Jahre 20% Rückfahrtermäßigung für Passagiere und Fahrzeuge 20

% Seniorenermäßigung für Passagiere über 60 Jahre und ihre Fahrzeuge

PIRÄUS Zentralagentur Thermopylon Str. 6-10, 185 45 Piräus Tel.: +30 210 4145744, Tel.: 801 11 75000 (vom Festnetz)*, Tel.: 18175 (vom Mobiltelefon & Festnetz)*, Fax: +30 210 4080000 Piräus Hafenbüro Tel.: +30 210 4080028 Fax: +30 210 4082686

HERAKLION Zentralagentur 25th August Str. 17, 712 02 Heraklion, Crete Tel.: +30 2810 399899, Tel.: 801 11 75000 (vom Festnetz)*, Tel.: 18175 (vom Mobiltelefon & Festnetz)*, Fax: +30 2810 399878 E-Mail: reservation@minoan.gr Heraklion Hafenbüro: tel.: +30 2810 330198, fax: +30 2810 330855

CHANIA NANADAKIS TRAVEL tel.: +30 28210 45911-2 Souda Hafenbüro: Souda Hafen tel.: +30 28210 81276

MILOS MILOS TRAVEL Adamantas, 848 00 Milos Tel.: +30 22870 22000, Fax: +30 22870 22688 e-mail: travel@milostravel.gr

SANTORINI PELICAN TRAVEL tel.: +30 22860 22220

IOS ACTEON TRAVEL tel.: +30 22860 91343

PAROS POLOS TOURS tel.: +30 22840 22092, 22093, 22333

MYKONOS Bemerkung: Alle Zeitpläne sind vorläufig und vorbehaltlich Änderung. Für weitere aktuelle Angebote, Preisinformationen zu unseren innergriechischen Routen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.minoan.gr oder kontaktieren Sie die Zentralagenturen oder Ihr Reisebüro

DELIA TRAVEL tel.: +30 22890 22322

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LÅNGNÄS

NAANTALI

HELSINKI

KAPELLSKÄR

MALMÖ

TRAVEMÜNDE

N E M H NE R E T 3 UN IENSTEN RE ZU D SSAGIE PA R E L AL VENEDIG

SAVONA

LIVORNO ANCONA

BARCELONA

CIVITAVECCHIA BRINDISI Rome

PORTO TORRES

SALERNO

OLBIA

KORFU

PALERMO TUNIS

IGOUMENITSA PIRAEUS MIKONOS PATRAS PAROS

CATANIA CHANIA MALTA

a Grimaldi Group Company

finnlines.com

grimaldi-lines.com

minoan.gr

HERAKLION


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN* (*gültig für internationale Verbindungen) Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sind für alle Tickets gültig, die bis zum 31.12.2019 ausgestellt werden. Minoan Lines SA ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer der Seeroute ist im Reisedokument ausgewiesen. Passagiere, ihr Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge werden ausschließlich nach den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers transportiert. Der Passagier stimmt mit dem Kauf des Tickets ipso facto den nachfolgend wiedergegebenen Vereinbarungen und Bedingungen zu. Ebenfalls stimmt der Passagier bei der Buchung und/oder beim Ticketkauf ipso facto der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Gesetzesverordnung 196/2003 und nach den Modalitäten zu, wie sie in der Datenschutzmitteilung am Fuße dieses Dokuments angegeben sind. DEFINITIONEN Unter „Beförderer“ wird der Reeder oder der Schiffseigner verstanden, der den Transport über See durchführt. Unter „Mitgeführtes Gepäck“ wird das zum Passagier gehörende Handgepäck verstanden, das nicht registriert ist oder im eigenen, in der Garage des Schiffs geparkten Fahrzeug aufbewahrt wird oder im Gepäckdepot abgegeben ist, und ausschließlich persönliche Gegenstände des Passagiers enthält. Unter „Mitgeführtem Fahrzeug“ wird jedes motorgetriebene Fahrzeug verstanden (eventuell Anhänger inbegriffen), das für den Personenverkehr, Personen- und Güterverkehr oder Verkehr von Waren genutzt wird, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, und zum Eigentum des im Reiseticket ausgewiesenen Passagiers gehören oder diesem zur rechtmäßigen Nutzung überlassen wurde. KAPITÄNSBEFUGNISSE Der Kapitän hat das Recht, ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen zu allen Bedingungen beizustehen, von der Standardroute abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er sich auf der Route befindet oder nicht) und Passagiere und ihr Gepäck zur Fortsetzung ihrer Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind berechtigt die Einschiffung aller Personen zu verweigern, die nach seinem unumstößlichen Urteil gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind ferner berechtigt, den Passagier während der Reise in jedem Zwischenhafen auszuschiffen, wenn dieser gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Reise fortzusetzen oder er eine Gefahr bedeutet oder andere Gäste oder das Personal stört. Der Passagier unterliegt den maßregelnden Machtbefugnissen des Kapitäns, was die Sicherheit des Schiffs und die Schifffahrt betrifft. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffs sind weisungsbefugt, alle Anweisungen oder Vorschriften von Regierungen und Behörden jedes Staates oder von Organen, die in dessen Namen oder mit Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder sich als dazu handlungsberechtigt erklären, sowie sonstiger Stellen durchzuführen, die aufgrund der Deckung durch die Kriegsrisikoversicherung das Recht haben, diese Anweisungen oder Vorschriften zu erteilen. Alle Handlungen oder Unterlassungen, die seitens des Beförderers oder des Kapitäns bei der Durchführung oder als Folge dieser Anweisungen oder Vorschriften erfolgen, sind nicht als Vertragsbruch anzusehen. Das Ausschiffen der Passagiere und des Gepäcks in Übereinstimmung mit diesen Anweisungen oder Vorschriften befreit den Beförderer von der Verantwortung zur Weiterfahrt oder zur Rückfahrt der Passagiere in ihre Heimatländer. DIE SCHIFFE Die eingesetzten Kombischiffe (Ro/Pax) - oder KREUZFAHRT-Schiffe, die für den Transport von Passagieren und Gütern bestimmt sind. BUCHUNGEN Die Buchungen können über ein Reisebüro, über die Büros und Vertreter von Minoan Lines und Grimaldi Lines oder über die Internetseite www. minoan.gr oder www.grimaldi-lines.com erfolgen. Das Ticket kann bei der Reisebestätigung gezahlt werden. Die Frachtgebühr ist an Minoan Lines bei der Buchung zu entrichten. Bei nicht geleisteter Zahlung des Gesamtbetrags der Frachtgebühr ist die Platzreservierung nicht gewährleistet. Kein Passagierticket darf ohne Bezahlung ausgestellt werden. Im Einklang mit der Sicherheitsrichtlinie müssen der Name des Reisenden, die Daten des Identitätsdokuments, Marke, Typ und Kennzeichen der auf dem Ticket angegebenen Fahrzeuge strikt mit dem Passagier und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang/die Zufahrt zum Hafen und zur Anlegestelle verweigert werden. EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFTEN Der Beförderungsvertrag von Personen, deren Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen wird durch die EU-Verordnung Nr. 1177/2010, das Athener Übereinkommen vom 13.12.74, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002, vom italienischen Schifffahrtsgesetz in Übereinstimmungsauslegung mit der italienischen Rechtsordnung sowie von etwaigen nachträglichen Änderungen der genannten Richtlinie und/oder etwaiger neuer einschlägiger Richtlinien geregelt. Gemäß und Kraft des Artikels 19, Abs. 6 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 legt der Beförderer fest, dass die Untergrenze, für die ein wirtschaftlicher Ausgleich nicht vorgesehen ist, bei 6 (sechs) Euro liegt. Unberührt davon bleiben die für den Beförderer geltenden Haftungsausschlüsse und -befreiungen gemäß Art. 20 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie nach italienischem Schifffahrtsgesetz und allen nationalen und internationalen anwendbaren Richtlinien. TICKETS (Beförderungsvertrag) Das Passagierticket gilt nur für die Person, auf die es ausgestellt ist. Das Ticket ist nicht übertragbar. Das Ticket kann als Ausdruck, als Fax oder per E-Mail vorliegen. Bei der Einschiffung („Check-In“) wird dem Passagier nach Vorlage des regulären Fahrscheins („Ticket“) und gültiger Ausweispapiere und etwaig mitgeführter Fahrzeuge die „Bordkarte“ („Boarding Pass“) ausgehändigt. Der Passagier muss beide Dokumente („Ticket“ und „Bordkarte“) für die gesamte Überfahrt aufbewahren. Falls er ohne Ticket oder Bordkarte angetroffen wird, muss er den doppelten Preis des Tickets bezahlen. Bei eventuellen Beschwerden muss der Passagier sowohl das Ticket als auch die Bordkarte kopieren. Wenn sie nicht vorliegen, kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden. TARIFE Für jede Seeroute werden die nach Unterbringung unterteilten Grundtarife und die Hafengebühren auf der Internetseite der Gesellschaft www.minoan.gr veröffentlicht. Wie auf dieser Seite ausgeführt, können die angegebenen Tarife Variationen unterliegen, die beim Kostenvoranschlag und immer vor Vollendung des Kaufs und der entsprechenden Zahlung des Kunden detailliert angegeben werden. Nach Artikel 33 des Verbraucherschutzgesetzes wird jedoch dem Beförderer die Befugnis zugestanden, die Tarife vor Abfahrt und mit Sicherheit vor Buchungsabschluss durch den Verbraucher zu ändern. Diese Änderungsmöglichkeit betrifft sowohl die Hinreise als auch die Rückreise. Davon wird das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nicht berührt, wie im Artikel 33 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 vorgesehen (sog. Verbraucherschutzgesetz). HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Haftung des Beförderers für Todesfälle oder für körperliche Schäden und/oder für den Verlust oder Schäden am Gepäck, am mitgeführten Fahrzeug, von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und/ oder anderem Eigentum des Passagiers darf nie die vom Athener Übereinkommen vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder von einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie vorgesehenen Grenzen überschreiten. VERHALTEN AN BORD Der Passagier muss strikt die Borddisziplin einhalten und sich an die geltenden Beförderungsregeln auf See halten, vor allem solche, die sich auf die Sicherheit auf See beziehen. Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und etwaige Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16.12.04 den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Verstoß gegen eine Gesetzesvorschrift, die Bordordnung, Anordnungen oder Regelungen der Sicherheitsbehörden wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zivil- und Strafgesetzen geahndet. In Übereinstimmung mit den geltenden Antiterror-Verordnungen (ISPS) dürfen Schiffsoffiziere das Gepäck der Passagiere kontrollieren und/oder sie zur Vorlage der Identitätsdokumente auffordern. EINSCHIFFUNG Der Passagier muss sich zur Einschiffung (Check-In) mindestens zwei Stunden vor Abfahrt einfinden. Danach kann die Einschiffung verweigert werden. In der Hochsaison müssen etwaige Warteschlangen berücksichtigt werden. Sollte der Passagier nicht innerhalb der oben vorgegebenen Zeit eintreffen, verliert er das Recht auf Einschiffung, auch wenn er die Buchung vorweisen kann. Bei der Einschiffung muss er im Besitz eines regulären Reisetickets, eines Identitätsdokuments und aller etwaiger Unterlagen sein, die von den Ländern des Zielhafens und eventueller Anlauf-

häfen für die Ausschiffung verlangt werden. Die Fahrzeuge werden zum Einschiffen in der Reihenfolge aufgerufen, wie vom Kapitän und/oder von seinen Unteroffizieren oder Angestellten vorgegeben. Sie können auf jedem beliebigen Garagendeck des Schiffs untergebracht werden. REISEUNTERLAGEN Staatsangehöriger der EU: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU: Gültiger Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder einem Visum für ein Schengenland. Vor der Reise muss sich der Passagier vergewissern, über die notwendigen Unterlagen zum Ausschiffen am Zielhafen zu verfügen. Der Beförderer kann diesbezüglich auf keinen Fall für eine etwaige Untersagung des Ausstiegs durch die zuständigen örtlichen Behörden haftbar gemacht werden, sollten die benötigten Unterlagen für die Einreise in das Zielland mangelhaft sein. EINSCHIFFUNG MINDERJÄHRIGER PASSAGIERE Minderjährige Passagiere müssen ein gültiges Identitätsdokument im Einklang mit den Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004 besitzen. (siehe § REISEUNTERLAGEN) Passagiere unter 12 Jahren: Sie dürfen auf keinen Fall ohne die Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich nicht um einen der beiden Elternteile handelt, muss dem Schiffskapitän / Purser des Schiffs eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der die Eltern erklären, ihr Kind einer bestimmten Person anzuvertrauen, die rechtlich für das Kind verantwortlich ist. Diesem Schreiben müssen zudem auch die gültigen Identitätsdokumente beider Eltern beigelegt werden. Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern beigelegt sein, in der auch das Kind eingetragen sein muss. Minderjährige Passagiere über 12 Jahre: Sie dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder Purser eine von beiden Elternteilen unterschriebene Erklärung zusammen mit den Identitätsdokumenten beider vorgelegt wird, in der die Eltern erklären, für eventuelle Schäden an der Person oder an Dritten verursachte Schäden vollständig zu haften. Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und damit verbundene Verantwortung für den Minderjährigen an Bord des Schiffs. Ferner gilt als vereinbart, dass der Passagier verpflichtet ist, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen und dass der Beförderer keine Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden. EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN FRAUEN Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft, somit über dem 6. Monat, dürfen nur mitreisen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, in dem die Reise genehmigt ist und das nicht früher als 7 Tage vor Abreisedatum ausgestellt wurde. Sollte hingegen eine Schwangerschaft mit Komplikationen vorliegen, muss die Schwangere ein ärztliches Attest mitführen, in dem die Reise genehmigt ist, unabhängig vom erreichten Schwangerschaftsmonat. Auf jeden Fall wird Frauen das Einschiffen verweigert, deren Entbindung in den folgenden 7 Tagen nach Abfahrt vorgesehen ist bzw. die 7 Tage vor Abfahrt entbunden haben. Der Schiffskapitän ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einer Frau in beliebigem Schwangerschaftsmonat die Einschiffung zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten darf. Sollte der Schiffskapitän die Einschiffung der Passagiere aus berechtigtem Grund verweigern, ist der Beförderer nur verpflichtet, die Kosten des Reisetickets rückzuerstatten. EINSCHIFFUNG VON PERSONEN MIT BEHINDERUNG (PEM) Unter einer Person mit Behinderung (in der Folge PEM - Personen mit eingeschränkter Mobilität) wird eine Person verstanden, die sich nicht problemlos oder frei bewegen kann oder die einer Betreuung bedarf. Buchungen und Tickets werden PEM zu den gleichen Bedingungen wie allen anderen Passagieren angeboten. Sollten den PEM aus Sicherheitserwägungen, weil dies aufgrund der Bauart des Schiffs oder der Infrastruktur unmöglich ist, die Einschiffung verweigert werden, können diese zwischen Recht auf Rückerstattung und alternativer Beförderung wählen. Es obliegt den PEM, bei der Buchung oder beim Kauf des Tickets schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse hinsichtlich Unterbringung, Sitzplatz, gewünschtem Service oder der Notwendigkeit, medizinische Geräte mitzuführen, bekanntzugeben. Die Betreuungsanfrage muss an die Gesellschaft (unter Beilage der Kopie eines Identitätsdokuments) vor Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der gewünschten Abfahrt an die E-Mail-Adresse customer@minoan.gr gesendet werden. Jede andere Art von Betreuung müssen die PEM dem Beförderer oder Angestellten des Terminals mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen. Für die Einschiffung müssen die PEM an einem vereinbarten Ort und zu einem abgesprochenen Zeitpunkt (vor der allgemeinen Einschiffung) eintreffen. Sollte es nach Art. 8 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 unbedingt notwendig sein, kann der Beförderer fordern, dass eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Betreuung zukommen lassen kann. Die betreffende Begleitperson reist kostenfrei. Sollte ein Beförderer oder ein Angestellter am Terminal durch eigenes Verschulden oder Nachlässigkeit Mobilitätshilfen oder andere von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität verwendete spezielle Geräte verlieren oder beschädigen, muss den PEM eine Rückerstattung in der Höhe eines entsprechenden Ersatzgerätes oder gegebenenfalls etwaiger Reparaturkosten angeboten werden. Die Betreuung der PEM wird durch den Purser oder eine andere beauftragte Person gewährleistet. Sobald die Ankunft einer PEM an Bord angekündigt wird, stellt der Purser die notwendige Betreuung für die einwandfreie Abwicklung der Reise vom Zeitpunkt der Ein- bis zur Ausschiffung bereit. Der Purser zeichnet im Schiffsplan die den PEM zugewiesenen Kabinen ein und übergibt dem Kapitän eine Kopie davon. Das für die Betreuung der PEM vorgesehene Personal muss gut sichtbar die weiß-blaue Armbinde mit der Aufschrift ASSISTANCE tragen, damit es problemlos von den anderen Passagieren zu erkennen ist. Die Ticketverkaufsstelle an Land, die das Check-In vornimmt, muss den mit eigenem Fahrzeug einschiffenden PEM einen Aufkleber aushändigen, der auf dem Fahrzeug anzubringen ist. Bei Ankunft an Bord werden die genannten Fahrzeuge mit Priorität zu speziellen für diese Personen vorgesehenen Bordparkplätzen geleitet. In den genannten Zonen ist absolute Mobilität der PEM und der problemlose Zugang zu den Passagierbereichen gewährleistet. Vor Ankunft im Zielhafen teilt der Kapitän dem zuständigen Hafenmeister mit, ob gegebenenfalls eine Landbeförderung notwendig ist. Im Notfall hilft die in der Master List bestimmte Person der PEM, zum Treffpunkt und zur Einschiffungsstelle zu gelangen. Der Zugang zu den Schiffdecks ist problemlos, da Aufzüge mit Leuchttasten, Audiovorrichtung und entsprechenden Tasten für blinde Passagiere zur Verfügung stehen. An Bord der Schiffe sind entsprechend ausgestattete behindertengerechte Kabinen im Einklang mit den geltenden einschlägigen Vorschriften vorgesehen. In den öffentlichen Räumen sind die Wege zu den wichtigsten Bordserviceleistungen durch taktile Bodenleitsysteme gekennzeichnet. Zudem sind auch behindertengerechte sanitäre Anlagen vorhanden. An Bord der Schiffe sind nur Personen mit Behinderung vorbehaltene Bereiche vorgesehen, die mit Kennschildern markiert und mit Vorrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen versehen sind. KRAFTFAHRER Unter Kraftfahrer wird der Fahrer eines Gewerbefahrzeugs verstanden, das auf das Schiff eingeschifft ist. Es können für ein Fahrzeug auch mehrere Fahrer sein. Der Preis für die Überfahrt wird vom Gewerbebüro Grimaldi festgelegt. Im Frachtbrief muss der Vor- und Nachname des Fahrers eingetragen sein. Letztgenannter muss ein für die Reise und für die Ausschiffung im Zielhafen erforderliches Identitätsdokument besitzen. Im Sinne von SOLAS und der Verordnung vom 13.10.1999 sind Fahrer den Passagieren gleichgestellt. Jeder Fahrer erhält beim Check-In eine reguläre Bordkarte. Jedem Fahrer wird ein Platz in einer Kabine zugewiesen, sofern die Kapazität des Schiffs dies zulässt. Die Fahrer haben Anrecht auf kostenlose Verpflegung. GESUNDHEIT UND IMPFUNGEN Die Passagiere werden unter der Annahme aufgenommen, dass sie körperlich und geistig gesund sind. Eine Erste-Hilfe-Stelle sowie eine Kabine/ Krankenstation sind vorhanden. VERSICHERUNG Der Reeder und der Beförderer verfügen über eine Versicherung, die vom P&I Club allein für Haftungen gegenüber Dritten ausgestellt wurde. Den Passagieren wird nachdrücklich empfohlen, einen externen Versicherungsvertrag zur Deckung der Kosten bei Rücktritt, für das Gepäck, Kosten zur ärztlichen Versorgung und Rückführung in das Heimatland abzuschließen. Für das mitgeführte Fahrzeug siehe folgenden Absatz. MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE Unter von Passagieren mitgeführten Fahrzeugen werden nur Fahrzeuge

verstanden, die keine für den Handel bestimmten Güter enthalten. Ein Fahrzeug, das neben dem Gepäck für den persönlichen Bedarf andere Gegenstände enthält, ist nicht als mitgeführtes Fahrzeug zugelassen und muss als Ware befördert werden. Wenn die Einschiffung abgelehnt wird, weil das als vom Passagier mitgeführte Fahrzeug Handelsgüter enthält, wird keine Rückerstattung zuerkannt. Für den Transport ist nur ein vom Passagier mitgeführtes Fahrzeug zulässig. Reisebusse, Lastwagen, Anhänger, TIR und Jumbo mit oder ohne Fahrer müssen als Ware befördert werden. Wenn das Fahrzeug zur Einschiffung einen anderen Buchungscode hat, als der, der auf dem Ticket ausgewiesen ist, verliert der Passagier das Einschiffungsrecht (ohne Rückerstattung des Tickets). Für die Bordzulassung muss beim Einschiffen die Differenz zwischen den Kategorien zuzüglich der Kosten für die Abänderung bezahlt werden. Das Ein- und Ausschiffen des mitgeführten Fahrzeugs ist Aufgabe des Passagiers. Wenn das Fahrzeug auf der vom Bordpersonal angezeigten Parkfläche geparkt ist, muss der Passagier dafür sorgen, dass der Gang eingelegt und die Handbremse gezogen ist. Das Fahrzeug muss abgeschlossen werden. Der Zugang zum Garagenbereich ist während der gesamten Überfahrt untersagt. Nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht als vom Passagier mitgeführte Fahrzeuge eingeschifft werden, sondern müssen als Ware befördert werden. Bei der Einschiffung muss angegeben werden, ob das Fahrzeug mit einer Kraftstoffanlage für Methan oder LPG ausgestattet ist. Die Methan-Anlage der Fahrzeuge muss mit allen einschlägig geltenden Vorschriften übereinstimmen und diese Zulassung muss zwingend im Fahrzeugschein vermerkt sein. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge im Laderaum verstaut sind, muss das Absperrventil des Methantanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss alle Unterlagen für die Ausschiffung und die Zollabfertigung des Fahrzeugs im Zielhafen besitzen. Falls diese Unterlagen nicht vollständig sind, ist der Beförderer nicht haftbar zu machen. Alle eventuellen Kosten und Ausgaben aus der Einschiffung, Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Passagiers. Etwaige durch das Fahrzeug verursachte Beschädigungen am Schiff und/oder an Dritten müssen direkt vom Passagier, der sie verursacht hat, oder von seiner Versicherung entschädigt werden. Der Passagier kann dennoch jederzeit vor der Ausschiffung aufgefordert werden, eine Erklärung für die Schadenshaftung zu unterzeichnen. Es wird zudem empfohlen, einen Versicherungsvertrag zur Deckung eventueller Schäden abzuschließen, die während des Seetransports entstehen könnten, für die der Beförderer nicht haftbar ist. Er haftet nur für Schäden, die in seiner direkten Verantwortung und innerhalb der Grenzen des italienischen Schifffahrtsgesetzes oder einer anwendbaren internationalen Übereinkunft liegen. Die Einstufung der Fahrzeugkategorien liegt im Ermessen des Beförderers und wird auf der Internetseite www.minoan. gr veröffentlicht. GEPÄCK Als Freigepäck sind allein Gepäckstücke mit persönlichen Gegenständen zugelassen. Das Gepäck darf keine Güter enthalten, die für den Handel bestimmt sind. Gefährliche oder schädliche Güter sind nicht zugelassen (die Liste mit gefährlichen und schädlichen Gütern umfasst Waffen, Sprengstoffe und Drogen, ist aber nicht darauf beschränkt). Der Passagier wird gebeten, das für die Überfahrt benötigte Gepäck bei sich zu tragen, da die Garagendecks während der Fahrt verschlossen sind. Passagiere mit Kabine dürfen nur einen Koffer in die Kabine mitnehmen. Passagiere mit Sitzplatz oder Deckpassagiere dürfen nur ein nicht zu großes Handgepäckstück mitnehmen. Über die genannten Einschränkungen hinausgehende Gepäckstücke, ausgenommen im oder auf dem eigenen Fahrzeug verstautes Gepäck, müssen im Gepäckdepot durch Zahlung der entsprechenden Gebühr abgegeben werden. Haushaltsgeräte und Hausrat müssen registriert und gegen Bezahlung in der Garage untergebracht werden. Die Haftung des Beförderers reicht in keinem Fall über die Grenzen des Athener Übereinkommens vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie hinaus und beträgt maximal 30 kg an nicht registriertem Gepäck pro Person. Darin ist das eventuell im oder auf dem mitgeführten Fahrzeug sowie das im Gepäckdepot des Schiffs abgegebene Gepäck (gemäß Artikel 410 italienisches Schifffahrtsgesetz) enthalten. Der Beförderer ist für Diebstahl, Verlust, Verlegung oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Schriftstücken, Wertgegenständen nicht haftbar, unabhängig davon, wo sie an Bord aufbewahrt werden. WÄHRUNG Die Bordwährung ist €uro. Es gibt keinen Währungsumtausch. Es werden keine Schecks angenommen. KINDER Ermäßigungen für Kinder sind im Tarifverzeichnis oder www.minoan.gr angegeben. Das Alter des Kindes muss belegt werden. Als Stichtag gilt der Tag der Einschiffung jeder einzelnen Überfahrt. HAUSTIERE Unter Haustieren werden all jene Tiere verstanden, die ordnungsgemäß nach den im Zugehörigkeitsland des Passagiers geltenden Vorschriften gehalten werden dürfen. Für Hunde und Katzen sind entsprechende Unterbringungen vorgesehen, andere Tiere wie Kaninchen, kleine Vögel, Hamster usw. müssen in Transportboxen des Passagiers mitreisen. Sie dürfen nicht in die Kabine, in den Sitzplatzraum und in die Gemeinschaftsräume mitgenommen werden. Sie sind zu den Außenschiffsdecks zugelassen, wo sie in Ruhe mit ihren Haltern spazieren können. Zudem muss der Passagier auch für die Verpflegung des Tieres sorgen, da das Bordpersonal nicht verpflichtet ist, Futter bereitzustellen, ausgenommen Wasser. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, etwaige Exkremente oder andere Reste des Tieres zu entsorgen. Der Passagier ist für das mitgeführte Tier verantwortlich. Schiffs-, Personen- oder Sachschäden müssen vor Ort entschädigt werden. Der Passagier ist ebenso für Impfungen und andere für die Reise oder Ausschiffung am Zielhafen geforderten Maßnahmen verantwortlich. Der Transport von Tieren, die keine Haustiere sind, ist von der Regelung als „vom Passagier mitgeführtes Tier” ausgenommen und muss über eine „Ad Hoc“ - Vereinbarung geregelt werden. Haustiere müssen je nach Verfügbarkeit des entsprechenden Schiffs direkt online auf der Internetseite der Gesellschaft, über das Call Center oder über die Außenstellen angemeldet werden, die direkt auf das computergesteuerte Buchungssystem Zugriff haben. Für Haustiere (Hunde) ist Folgendes verpflichtend: • für internationale Routen und im Nicht-SchengenRaum: EU-Heimtierausweis, Leine und Maulkorb. • für nationale Routen: Eintragung in das Haustierregister (registrierter Mikrochip), vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, Leine und Maulkorb. Wenn ein Passagier am Check-In mit einem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket ausgewiesen ist, verfährt der Hafenmeister folgendermaßen: • er prüft die Verfügbarkeit von dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schiff; • nimmt die Gebühr ein, stellt ein Ticket aus. Der Kapitän muss die Regelungen für Tiertransporte einhalten. Die Anwesenheit von Tieren in der Kabine und in den Passagierbereichen oder in Fahrzeugen der Passagiere ist unter keinen Umständen zugelassen. Falls ein Passagier mit einem Tier an Bord angetroffen wird, das nicht auf dem Ticket vermerkt ist, ist dieses von der Regelung „mitgeführtes Tier“ auszunehmen und nach der „Ad Hoc“-Vereinbarung zu verfahren. Nichtsehende Passagiere können in Begleitung ihres Blindenführhundes ohne zusätzliche Kosten verreisen, wie in der italienischen Richtlinie (Gesetz vom 25. August 1988, Nr. 376), internationalen und EU-Richtlinie (Artikel 11.5 der EU-Richtlinie Nr. 1177/2010) festgelegt. Der Blindenführhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen. Ein vorhandener Blindenführhund muss bei der Einschiffung gemeldet werden. Wird eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Blindenführhund begleitet, wird dieser mit der betreffenden Person untergebracht. Dies unter Voraussetzung, dass davon Beförderer, Reisebüro oder Tour Operator verständigt werden, wie es etwaige einschlägige italienische Bestimmungen vorsehen, die für anerkannte Blindenführhunde an Bord von Passagierschiffen anwendbar sind, sofern derartige Bestimmungen vorliegen. Die Einschränkungen und Vorbehalte für den Transport von Haustieren dienen dem Wohlbefinden aller Passagiere. BEDINGUNGEN BEI RÜCKTRITT SEITENS DES PASSAGIERS Die Rücktritte müssen schriftlich oder direkt oder über das Reisebüro dem Beförderer mitgeteilt werden. Tickets mit Sondertarifen sind nicht rückerstattbar. Für Tickets im Standardtarif fallen folgende Rücktrittskosten auf den Gesamtbetrag des Tickets an, d.h. unter Einschluss der Passagiere, Unterbringungszuschläge und eventuell mitgeführter Fahrzeuge oder Sonstiges: · 10% plus Fixgebühren bis 30 Kalendertage vor der Abreise; · 30% plus Fixgebühren von 29 bis 7 Kalendertage vor der Abreise;

· 50% plus Fixgebühren von 6 bis 2 Kalendertage vor der Abreise; · 100% plus Fixgebühren am Tag vor der Abreise oder Abwesenheit bei der Einschiffung. Tickets mit Sondervereinbarungen sind nach den oben genannten Bedingungen rückerstattbar, wenn es sich um Standardtarife handelt, ansonsten sind sie nicht rückerstattbar. Keine Rückerstattung ist zu leisten, wenn die Einschiffung durch Behörden oder bei fehlenden/unvollständigen Reiseunterlagen des Passagiers oder des Fahrzeugs verweigert wird. Wir empfehlen dem Passagier eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die die oben genannten Kosten bei Rücktritt abdeckt. HINWEIS: • NO-SHOW-TICKETS und TICKETS MIT OFFENEM DATUM (auf beiden Linien) werden nicht rückerstattet. • Tickets MIT SONDERTARIFEN (z.B. FRÜHBUCHER) unterliegen speziellen Rücktrittsbedingungen. BEDINGUNGEN BEI ABÄNDERUNGEN SEITENS DES PASSAGIERS Alle Tickets, sowohl Standard- als auch Sondertickets, unterliegen bei einer Änderung Einschränkungen in Form eines eventuellen Bearbeitungsentgelts, falls die Änderung höhere Kosten als die Originalbuchung verursacht. Anfragen zur Hinzufügung/Änderung des Datums, der Uhrzeit, der Route, der Passagiere, Unterbringungen, Fahrzeuge usw. werden angenommen, sofern genügend Passagierplätze und Parkflächen in der Garage des Schiffs vorhanden sind (unterschiedlich je nach Datum und Seeroute) und sind daher von der Verfügbarkeit abhängig. Der Beförderer behält sich das Recht vor, während der Saison zeitlich beschränkte Werbekampagnen zu starten, in denen die Tickets nicht abgeändert und nicht rückerstattet werden können, wie dies aus den entsprechenden Anwendungsbedingungen der Sondertarife hervorgeht. BESCHWERDEN Eventuelle Beschwerden müssen dem Beförderer schriftlich zugehen. Minoan Lines SA und der Beförderer behalten sich vor, die Allgemeinen Bedingungen für Änderungen und Rücktritte für bestimmte Abreisen immer vor dem Passagier Buchung ändern zu dürfen. VERORDNUNG vom 13.10.1999 (Richtlinie 98\41\EG zur Registrierung der Personen an Bord von Passagierschiffen) Bei der Buchung muss der Kunde folgende Angaben machen: Nachname, Vorname, Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Nr. des Identitätsdokuments (nur für Routen außerhalb des Schengenabkommens), Nr. des Mobiltelefons, E-Mail-Adresse. Ferner hat der Passagier das Recht, von ihm benötigte besondere Behandlungen und/oder Beistand in Notfällen anzugeben. Die Datenangaben werden unter Einhaltung des Gesetzes Nr. 675 vom 31.12.1996 verarbeitet. MITTEILUNG UND ZUSTIMMUNG GEMÄSS ARTIKEL 13, 23, 26 UND 43 DER GESETZESVERORDNUNG 196/2003 Sehr geehrter Kunde/Sehr geehrte Kundin, nach Art. 13 der Gesetzesverordnung 196/2003 (nachfolgend kurz T.U. genannt) und hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die von Ihnen Minoan Lines SA und Grimaldi Euromed S.p.A. zur Verfügung gestellt werden, informieren wir Sie wie folgt: 1. Verarbeitungszweck der personenbezogenen Daten Die Verarbeitung dient der Abschließung und Durchführung des Beförderungsvertrags und der aus ihm abgeleiteten und eng an ihn gebundenen Leistungen. Aus diesem Grund wird die Zustimmung zur Verarbeitung (Art. 23 der Gesetzesverordnung 196/2003) benötigt, da es bei Zustimmungsverweigerung nicht möglich sein wird, mit dem Abschluss des Vertrages und der Erfüllung der entsprechenden Pflichten fortzufahren. Die Verarbeitung, sofern ausdrücklich vom Betreffenden genehmigt (freiwillige Zustimmung), kann ferner dazu dienen, regelmäßig über eventuelle Angebote und/oder Ereignisse zu unterrichten, geschäftliche Informationen und Werbematerial zuzusenden, d.h. Kundenmarktforschungen durchzuführen. Weder sind Sie verpflichtet, diesen Marketingzwecken zuzustimmen noch wird die Zustimmung zum Abschluss des Beförderungsvertrags benötigt oder hat für Sie sonstige Folgen. 2. Datenverarbeitungsmodalitäten a) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Modalitäten und im Rahmen der Gesetzesverordnung 196/2003 und darin speziell des Artikels 11 dieser Verordnung. Die Verarbeitung wird durch folgende Verfahren und/oder Maßnahmenkomplexe durchgeführt: Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Aufbewahrung, Abfragung, Verarbeitung, Änderung, Auswahl, Herausnahme, Gegenüberstellung, Verwendung, Verknüpfung, Sperrung, Mitteilung, Löschung und Vernichtung der Daten. b) Die Maßnahmen können mit oder ohne Zuhilfenahme elektronischer und somit automatisierender Geräte erfolgen. c) Die Verarbeitung wird vom Rechtsinhaber und/oder Verantwortlichen und mit der Verarbeitung beauftragten Personal durchgeführt, deren Liste regelmäßig vom Rechtsinhaber aktualisiert wird, da sie Änderungen unterliegt. 3. Erhebungsmodalitäten Die personenbezogenen und/oder sensiblen Daten werden beim Betroffenen und/oder bei legitimierten Dritten unter Einhaltung der Gesetzesverordnung 196/2003 und für die Zwecke unter Punkt 1 dieser Mitteilung erhoben. Falls der Beförderungsvertrag über einen Vermittler (z.B. Reisebüro, Webportal usw.) zustande kommt, wird diese Mitteilung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von diesem zur Zustimmung vorgelegt. 4. Verweigerung der Datenangabe Wie im Unterpunkt 1 vorweggenommen, führt die Verweigerung der Angabe personenbezogener Daten oder Teilen von diesen seitens des Betroffenen dazu, dass der Vertrag nicht abgeschlossen werden kann und/ oder einige Dienstleistungen nicht ausgeführt werden können. 5. Mitteilung der Daten Die Beauftragten und Verantwortlichen dürfen die erhobenen personenbezogenen Daten für unter Punkt 1 angegebene Zwecke an jene Geschäftsbeteiligte übertragen, die die besagte Mitteilung benötigen, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen (z.B. Tochterunternehmen und/oder assoziierte Unternehmen, die Teil der Grimaldi-Gruppe sind). Ebenso können Drittbeteiligte, unter Wahrung der Vorschriften der T.U., Kenntnis von personenbezogenen Daten der Kunden erlangen. 6. Verbreitung der Daten Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet, außer in den Fällen, in denen die Mitteilung und Verbreiterung nach Art. 25 T.U. rechtmäßig ist. 7. Übertragung der Daten ins Ausland Die personenbezogenen Daten können in Länder der Europäischen Union und in Drittländer außerhalb der Europäischen Union gemäß der unter Punkt 1 angegebenen Zwecke und unter Einhaltung der Vorschriften der Art. 42-45 der T.U. übertragen werden. 8. Rechte der Betroffenen Art. 7 der Gesetzesverordnung 196/2003 gewährt dem Betreffenden die Ausübung spezifischer Rechte, darunter: • die Bestätigung seitens des Rechtsinhabers über die Existenz oder Nichtexistenz von personenbezogenen Daten und die Mitteilung darüber in verständlicher Form; • Kenntnis über den Ursprung der Daten, deren Zweck und Verarbeitungsmodalität, die angewandte Verarbeitungslogik, die Identitätsangaben des Rechtsinhabers, der Verantwortlichen und allgemein der Beteiligten zu haben, denen die Daten mitgeteilt werden können oder die als Beauftragte Kenntnis von ihnen erlangen können; • die Mitteilung über Aktualisierungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Daten; • die Mitteilung über die Löschung, die Anonymisierung der verarbeiteten Daten oder deren Sperrung bei Rechtsverstößen; • sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung der Daten zu widersetzen. In Übereinstimmung mit Art. 8 der Gesetzesverordnung 196/2003 werden die Rechte aus Art. 7 durch einen formlosen Antrag an den Rechtsinhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten ausgeübt. Falls nach einem Antrag die Existenz der Daten des Betreffenden nicht bestätigt wird, kann vom Beförderer ein Bearbeitungsentgelt für die spezifisch durchgeführte Suche erhoben werden (Art. 10 T.U.). 9. Rechtsinhaber der personenbezogenen Daten Rechtsinhaber der Datenverarbeitung sind Minoan Lines SA, Grimaldi Euromed S.p.A. und Grimaldi Group S.p.A. mit Rechtssitz in Palermo Via Emerico Amari Nr. 8 und Verwaltungssitz in Neapel in Via Marchese Campodisola Nr. 13.

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ZENTRALAGENTUREN & HAFENBÜROS

SALES AGENTEN DEUTSCHLAND

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VENEDIG

AGENZIA MARITTIMA TRIESTE srl Via dell’ Elettronica s.n.c. c/o Terminal Ro-Port MoS S.c.p.a. - 30176 Venedig - Fusina Tel.: +39 041-5470411, Fax: +39 041 5479643 E-Mail pax: minoan@minoan.it E-Mail cargo: cargo.grecia@amt-agency.com

PATRAS

PATRAS SHIPPING AGENCIES S.A. Hafenbüro Check in Terminal: Südhafen Patras Tel.: +30 2610 426000 Fax: +30 2610 461188 E-Mail: info@minoanpat.gr

IGOUMENITSA

MINOAN LINES Check in Terminal, 461 00 Igoumenitsa Tel.: +30 26650 24404 / 23077 / 24911, Fax: +30 26650 25833 E-Mail: igoumenitsa@minoan.gr

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PATRAS TRAVEL Ethnikis Antistaseos Str. 4, 491 00 Korfu Tel.: +30 26610 39112 / 38712 / 21300, Fax: +30 26610 35698 E-Mail: corfu@minoan.gr

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