LEADER November/Dezember 2020

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Wirtschaft

Mitarbeiterbeteiligung 2.0 Insbesondere Start-ups tun sich manchmal schwer, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen – weil schlicht noch kein solcher erwirtschaftet werden konnte. Hier bieten sich «Phantom Stocks» an – anstelle echter Aktien wird eine virtuelle Beteiligung in Aussicht gestellt. Dieses Modell eignet sich auch für Unternehmen, die ihre Angestellten zwar am Erfolg beteiligen, ihnen aber (noch) keine Aktionärsstellung einräumen wollen. Rechtsanwalt Michael Kummer von der St.Galler Kanzlei Stach Rechtsanwälte kennt die Vorteile.

Michael Kummer: Verwässerung des Aktionariats ausschliessen.

LEADER | Nov./Dez. 2020


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