STADT
FELDKIRCH
Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Robert Walser
Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Osterreich
AZ f131 9-17/2019-1-10
27. Mai 2019
-Feh 443 5522 304 1433 Fax: 443 5522 304 1119 robert.walser@feldkirch.at www.feldkirch.at
Kundmachung
betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Ammann Wohnbaugesellschaft m.b.H., Gewerbestraße 1, 6710 Nenzing, hat den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten auf der Liegenschaft GSTNR1173/7, KG Tosters, gestellt. Die Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Verkehrsfläche „Egelseestraße"(Landesstraße L61) über die im Eigentum der Antragstellerin stehende Liegenschaft GST-NR 1173/1, KG Tosters. In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Donnerstag, 13.Juni 2019, um 10.00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Robert Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben.
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