Wassergebuehren_Tschagguns

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Wassergebühren

Rechtsgrundlagen: Vorarlberger Wasserversorgungsgesetz Wasserleitungsordnung der Gemeinde Wassergebührenordnung der Gemeinde Begriffsbestimmung: Die im Versorgungsgebiet liegenden Objekte sind verpflichtet und berechtigt Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage zu beziehen. Abgabenschuldner: Abgabenschuldner ist der Eigentümer eines Gebäudes. Befreiungsgründe: im Bereich der Landwirtschaft Bauwassergebühr wohnbaugeförderte Gebäude Bemessungsgrundlage: Anschlussbeitrag: Die Bewertungseinheit ist der umbaute Raum. Wasserbezugsgebühr: nach Kubikmeter Wasserverbrauch Gebührenhöhe: Der Beitragssatz für den Anschlussbeitrag beträgt € 1,60 Bereitstellungsgebühr € 25,44 Wasserbezugsbebühr € 0,47 Zählermiete € 15,70


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