Wassergebuehr_Ludesch

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GEMEINDEAMT LUDESCH Bezirk

Bludenz, Vorarlberg

Tel.: ##43 (0)5550 /2221-Fax: DW 11 E-mail: gemeinde_ludesch@bludenz.at Homepage: www.ludesch.at

6713 Ludesch, am 1.1.2001

Zahl: 003/00

VERORDNUNG der Gemeindevertretung Ludesch über eine Änderung der öffentlichen Wasserversorgungsordnung der Gemeinde Ludesch gemäß Gemeindevertretungsbeschluß vom 19. Dezember 2000. Die Gemeindevertretung Ludesch hat in der Gemeindevertretungssitzung vom 19.12.2000 unter Tagesordnungspunkt 4. aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg, LGBl. Nr. 3/1999 i.d.g.F., in der Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 5 Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl. Nr. 201/1996 i.d.g.F., eine Änderung der öffentlichen Wasserversorgungsordnung der Gemeinde Ludesch beschlossen.

II. Abschnitt Gebühren Der § 15, Pkt. 1), der Wasserversorgungsordnung der Gemeinde Ludesch vom 12.5.1998 wird wie folgt neu festgesetzt: „Das Ausmass der Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus dem mit der gebührenpflichtigen Wassermenge vervielfachten Gebührensatz. Der Gebührensatz pro m³ beträgt ATS 9,-- (excl. 10 % Ust.).“ Der § 17, Pkt. 1), der Wasserversorgungsordnung der Gemeinde Ludesch vom 12.5.1998 wird wie folgt neu festgesetzt: „Für die von der Gemeinde installierten Wasserzähler wird eine jährliche Wasserzählergebühr erhoben. Die Wasserzählergebühr beträgt ATS 200,-- ( excl. 10 % Ust.) und wird am jahresende mit der Wasser-/Kanalbezugsgebührenabrechnung vorgeschrieben.“ Diese Verordnung tritt am 01.01.2001 in Kraft. Gleichzeitig verliert der § 15, Pkt. 1) und der § 17, Pkt. 1), der öffentlichen Wasserversorgungsordnung vom 1.6.1998 (Beschluß vom 12.5.1998) seine Gültigkeit. Der Bürgermeister:

angeschlagen am: abgenommen am:


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