stellungnahmen_fclustenau

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An die Staatsanwaltschaft Graz C.v.Hötzendorf-Str. 41-45 8010 Graz

Dornbirn, am 5.7.2012 SperDi/2 / SH/ / 6SB

11.St 70/12t - Mag. Dieter Sperger, A - 6971 Hard, Langenstegstraße 56 - Strafanzeige wegen §§ 146ff StGB – 1. Stellungnahme; 2. Verdacht auf Verleumdung

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit gebe ich die rechtsfreundliche Vertretung des Mag. Dieter Sperger, Obmann des Vereins FC Lustenau 1907, bekannt. Es wird beantragt, Zustellungen sämtlicher Schriftstücke und Ladungen im gegenständlichen Verfahren an meine Kanzleiadresse zu richten. Gleichzeitig wird beantragt, dieses Schreiben auch an die STA Feldkirch weiterzuleiten. 1. Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen: 1.1 Aufgrund einer „anonymen Anzeige“, eingebracht von RA Mag. Christian Hacker, Graz, wird meinem Mandanten wissentlich falsch unterstellt, er habe in betrügerischer Art und Weise die Lizenz zur Teilnahme des Vereins FC Lustenau 1907 in der Österreichischen Fußballbundesliga für das kommende Spieljahr 2012/2013 durch fragwürdige Überweisungen auf dem Vereinskonto erschlichen. Weiters wird behauptet, nach der erteilten Lizenz habe der Verein (dies unter Berufung auf fragwürdige Zeitungsartikel) sämtliche Zahlungen eingestellt. Außerdem sei dem Fußballverein GAK ein Schaden von zumindest EUR 500.000,00 entstanden. 1.2 Die AUDITPARTNER HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH, IZD Tower im 21. Stock, Wagramer Straße 19, 1220 Wien, hat im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens der


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