RichtlinienKIBEBezau

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Richtlinien der KIBE Bezau

2004-11-26

Die KIBE Bezau ist eine Kinderbetreuungseinrichtung der Marktgemeinde Bezau, die ganzjährig von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet ist. Ausgenommen 1 Woche über Weihnachten und 4 Wochen im August. Das Alter der Kinder beträgt 1 ½ bis 4 Jahre (Vorkindergarten). Die Kinder können nach Wunsch und Bedarf von einem bis zu fünf Vormittagen die KIBE besuchen. Dies sollte regelmäßig, immer am gleichen Tag erfolgen. Die maximale Kinderanzahl pro Gruppe beträgt 12 Kinder. Aufnahmekriterien: • Wohnort oder Arbeitsstätte der Eltern ist Bezau und Umgebung • Vorkindergartenalter • Kinder von berufstätigen Eltern und ältere Kinder werden bevorzugt • Die Reihenfolge der Anmeldung wird berücksichtigt • Bestätigung der Wohnsitzgemeinde, einen vereinbarten Zuschuss ist notwendig. Ansonsten wird der volle Betrag verrechnet. Die Bezahlung des Elternbeitrages erfolgt per Erlagschein bis zum 10. des Monats. Jeder begonnene Monat muss bezahlt werden. Die Kündigungszeit beträgt einen Monat. Bei Nichteinhaltung ist ein Betrag in der Höhe eines Monatsbeitrages zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass der Elternbeitrag unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes zu bezahlen ist. Dies ist erforderlich, um den Platz freihalten zu können. Die Eltern übernehmen die Verantwortung für ihr(e) Kind(er) in der KIBE. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern. Elternbeiträge pro Monat: 40,65,90,115,140,-

1 Vormittag wöchentlich 2 Vormittage wöchentlich 3 Vormittage wöchentlich 4 Vormittage wöchentlich 5 Vormittage wöchentlich

Bei Härtefällen entscheidet die Wohnsitzgemeinde über einen etwaigen Nachlass. Bei einem höheren Familieneinkommen erwarten wir uns einen freiwilligen Solidarbeitrag.

Die Marktgemeinde Bezau


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