Nenzing-Amtstafel

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Ing. Peter Juffinger T +43 5552 6136 51216 Zahl: BHBL-II-910-198/2016-43 Bludenz, am 12.06.2019

KUNDMACHUNG Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 10.11.2017, Zl BHBL-II-910-198/201631, wurden die naturschutzrechtliche Bewilligung, die forstrechtliche Bewilligung, die Baubewilligung und die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung von Lodge Unterkünften, einer Wertstoffsammelstelle und für die Erweiterung des Wellnessbereichs beim Campingplatz Garfrenga in Nenzing erteilt. Nunmehr wurde mit Eingabe vom 10.05.2019 die Teilfertigstellung gemeldet und gleichzeitig um Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung, der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für Planabweichungen angesucht. Zur Überprüfung der rechtmäßige Ausführung und des die Planabweichungen betreffenden Verfahrens wird eine Augenscheinsverhandlung auf Dienstag, den 25.06.2019, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14:30 Uhr beim Campingplatz Garfrenga anberaumt. Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Marktgemeindeamt Nenzing zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen. Gemäß § 356 Abs. 3 in Verbindung mit § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 müssen sich allfällige Einwendungen der Nachbarn zumindest auf einen der nachstehenden Punkte stützen: Ø Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte Ø Belästigung durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise Ø Beeinträchtigung der Religionsausübung, des Unterrichts, des Betriebes von Kranken- und Kuranstalten Ø Gefahr einer nachteiligen Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer

Der Bezirkshauptmann im Auftrag Ing. Peter Juffinger Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095


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