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GEMEINDE KOBLACH

KUNDMACHUNG Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach Auflage des Entwurfes

Gemäß § 21 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, wird der von der Koblacher Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung am 19.10.2020 beschlossene Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach in der Zeit von Donnerstag, 22.10.2020 bis Montag, 23.11.2020 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Der Änderungsentwurf betrifft die Umwidmung der GST-NR 5308 (Teilfläche nordseitig — ca. 1.082 m2) von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in FreiflächeSondergebiet „Gärtnerei". Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich während der Amtsstunden (Montag — Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag — Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr) beim Gemeindeamt Koblach Änderungsvorschläge erstatten. Homepage: : https://koblach.at/amtstafel/kundmachungen

Der Bürgermeister

An der Amtstafel angeschlagen am abgenommen am

Zahl k031.2-1/2020-19 Koblach, den 20.10.2020

Gemeindeamt Koblach • Werben 9 6842 Koblach • T +43 5523 62875-0 F +43 5523 62875-2138 www.koblach.at gemeinde@koblach.at • DVR: 0597562


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