KUNDMACHUNG
Auskunft: Mag. Dietmar Keckeis T +43 5522 3591 54215 Zahl: BHFK-II-4101-19/2020-3 Feldkirch, am 17.08.2020
Die Gemeinde Zwischenwasser hat um die Baubewilligung für die befristete Einrichtung einer Kleinkinderbetreuungseinrichtung im EG eines bestehenden Gebäudes auf GST-NR 217/1, GB 92129 Zwischenwasser (Fidelisgasse 2), angesucht. Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt: Zeit: Ort/Treffpunkt:
Donnerstag, 10.09.2020 um 13:30 Uhr an Ort und Stelle
Beteiligte können die Projektsunterlagen in digitaler Form unter Bekanntgabe ihrer Wohnadresse und einer Emailadresse an bhfeldkirch@vorarlberg.at anfordern oder nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Einsicht in die Projektsunterlagen nehmen. Nachbarn können im Bauverfahren durch die Erhebung von Einwendungen die Einhaltung der im § 26 Abs. 1 BauG enthaltenen Vorschriften geltend machen. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs. 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von Beteiligten haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Dietmar Keckeis (amtssigniert)
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | www.vorarlberg.at/datenschutz bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095