Auskünfte: Ing Bernd Welte, 4. Stock, Zi Nr 427, Tel Nr 05574/4951-52226 Zahl: BHBR-II-3101-139/2020-5 Bregenz, am 16.09.2020
K U N D M A C H U N G Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz, hat als Bevollmächtigte der Gemeinde Kennelbach mit Eingabe vom 29.04.2020, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 04.05.2020, um die Erteilung der Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Durchführung von Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern im Arbeitsfeld „St Wendelinsbach 2018“ im Gemeindegebiet von Kennelbach angesucht. Das Arbeitsfeld „St Wendelinsbach“ setzt sich aus den Grundstücken 1773, 1774, 2155, 2125/2 und 1780/2, alle KG Kennelbach, zusammen. Der maßgebliche Sachverhalt ergibt sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz, vom 24.09.2018. Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf 03. Dezember 2020 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 9.00 Uhr beim Gemeindeamt Kennelbach anberaumt. Beteiligte können nach telefonischer Terminvereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in die Projektunterlagen einsehen. Bei persönlicher Einsichtnahme ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Eine Übermittlung der Projektunterlagen in digitaler Form unter Angabe der betreffenden Aktenzahl sowie Name und Telefonnummer ist per E-Mail unter bhbregenz@vorarlberg.at möglich, sofern uns digitale Projektunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bitte fragen Sie im betreffenden Fall nach.
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