Amtstafel_Feldkirch_Bistro-1

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Auskunft: Mag. Dietmar Keckeis T +43 5522 3591 54215

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-194/2019-14 Feldkirch, am 17.08.2020

Mit Bescheid der Stadt Feldkirch vom 11.02.2019 wurde der Lino GmbH, Feldkirch-Nofels, die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf den GST-NRN 4498 und 4499, GB 92116 Nofels, erteilt. Die Lino GmbH, Feldkirch-Nofels, hat nunmehr um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Bistros und einer KFZ-Ausstellung sowie der Baubewilligung für die Einrichtung eines Bistros (Tagescafe mit Backwarenverkauf mit Öffnungszeiten vom 06.30 bis 20.00 Uhr) im bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude auf den GST-NRN 4498 und 4499, GB Nofels, angesucht. Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt: Zeit: Ort/Treffpunkt:

Donnerstag, 10.09.2020 um 09:30 Uhr an Ort und Stelle

Beteiligte können die Projektsunterlagen in digitaler Form unter Bekanntgabe ihrer Wohnadresse und einer Emailadresse an bhfeldkirch@vorarlberg.at anfordern oder nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Einsicht in die Projektsunterlagen nehmen. Nachbarn können durch die Erhebung von Einwendungen im Bauverfahren die Einhaltung der im § 26 Abs. 1 BauG enthaltenen Vorschriften und im Gewerbeverfahren die Einhaltung der im § 74 Abs. 2 GewO 1994 enthaltenen Vorschriften geltend machen, soweit sie den Nachbarn einen Schutz gewähren. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs. 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von Beteiligten haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Mag. Dietmar Keckeis (amtssigniert) Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | www.vorarlberg.at/datenschutz bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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