AmtstafelLauterachBetriebskuecheSeneCura

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Auskünfte: Christian Flatz, 4. Stock, Zi-Nr 401, Tel Nr 05574/4951/52233 Zahl: BHBR-II-1301-159/2020-3 Bregenz, am 17.08.2020

K U N D M A C H U N G Die SeneCura Gastro Services GmbH, Wien, hat mit Eingabe vom 19.06.2020, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 29.07.2020, um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsküche im SeneCura Sozialzentrum in Lauterach, Hofsteigstraße 2b, auf Gst 224/6, KG Lauterach, angesucht. Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 19.06.2020. Gemäß diesen Projektunterlagen werden in der gegenständlich beantragten Betriebsküche Mahlzeiten produziert, welche auch ausgeliefert werden. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Eine Übermittlung der Projektunterlagen in digitaler Form unter Angabe der betreffenden Aktenzahl sowie Name und Telefonnummer ist per E-Mail unter bhbregenz@vorarlberg.at möglich, sofern uns digitale Projektunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bitte fragen Sie im betreffenden Fall nach. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 31.08.2020 - bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 401 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung - Bei persönlicher Einsichtnahme ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.) sowie - beim Marktgemeindeamt Lauterach während der Zeiten des Parteienverkehrs einsehen. Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der oben festgelegten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs 2 GewO 1994). Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbregenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbregenz@vorarlberg.at | T +43 5574 4951 0 | F +43 5574 511 952095


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