Stefanie Reisinger T +43 5552 6136 51231 Zahl: BHBL-II-930-14/2020-25 Bludenz, am 07.05.2020
KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 22.01.2020 hat die Gemeinde Dalaas um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung und der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung von zwei Grobsteinschlichtungen im Uferschutzbereich der Alfenz zur Erhaltung des Wanderweges “Pumpa” im Gemeindegebiet von Dalaas angesucht. Über dieses Ansuchen wurde am 26.02.2020 eine mündliche Ortsaugenscheinsverhandlung abgehalten. Die vom Vorhaben betroffenen Flächen stellen Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975, BGBl Nr 440/1975 idgF, dar, weshalb die Gemeinde Dalaas mit Eingabe vom 10.04.2020 nachträglich um die Erteilung der forstrechtlichen Bewilligung für die Durchführung einer dauernden Rodung im Gesamtausmaß von 48 m² zum Zwecke der Errichtung dieser projektierten Grobsteinschlichtungen angesucht hat. Das betroffene GST-NR 2195/1 GB Dalaas befindet sich im Eigentum der Antragstellerin. Aufgrund COVID-19 ist die Anberaumung einer ergänzenden mündlichen Verhandlung derzeit nicht möglich. Die betroffenen Privatbeteiligten können unter der E-Mail-Adresse bhbludenz@vorarlberg.at die Projektunterlagen in digitaler Form anfordern und allfällige Fragen zu dem Vorhaben stellen. Ebenso kann eine telefonische Abklärung erfolgen. Es besteht weiters die Möglichkeit, insbesondere gegenüber den Nachbarn im Sinne des Forstgesetzes (GST-NRN 938 und 949 GB Dalaas) sowie den dinglich Berechtigten an den betroffenen Grundstücken (GST-NRN 2195/1, 938 und 949 GB Dalaas) bis zum 22.05.2020 schriftlich Stellung zu nehmen oder Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Stefanie Reisinger
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