Auskünfte: Mag Christina Fulterer, 4. Stock, Zi-Nr 403, Tel Nr 05574/4951/52234 Zahl: BHBR-II-1301-11/2020-6 Bregenz, am 20.02.2020
K U N D M A C H U N G
Mit Eingabe vom 17.12.2019 sowie vom 20.02.2020, bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingelangt am 19.12.2019, 13.01.2020 sowie 20.02.2020, hat Nicolé Mayer, Gaißau, um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Ateliers für Restaurierungsarbeiten im Rahmen der Ausübung des Gewerbes Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994 auf Gst 253/17, KG Gaißau (Tulpenweg) nach Maßgabe der eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen, bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingelangt am 19.12.2019, 13.01.2020 sowie 20.02.2020, angesucht. Auf Gst 253/17, KG Gaißau, wird ein Gebäude samt Carport errichtet, welches im Erdgeschoss als Atelier für Restaurierungsarbeiten gewerblich genutzt wird. Im Obergeschoss ist eine Wohnnutzung vorgesehen. Die Wärmeversorgung soll über Erdwärme (Erdsonden) erfolgen. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 10.03.2020 - bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 403 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung) sowie - beim Gemeindeamt Gaißau während der Zeiten des Parteienverkehrs einsehen. Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den Nachbarn
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