STADT
FELDKIRCH
Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Ing. Nikolaus Walser
Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Osterreich Tel: +43 5522 304 1432 AZ f131.9-80/2019-1-13
23. Jänner 2020
Fax: +43 5522 304 1119 nikolaus.walser@feldkirch.at www feldkirch.at
Kundmachung
betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Wilhelm+Mayer Wohnbau GmbH, Dr.-A.-Heinzle-Straße 38, 6840 Götzis, hat den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für den Neubau einer Wohnanlage mit 10 Wohnungen samt Tiefgarage, auf der Liegenschaft GSTNRn 1475/127 und 1457/21, KG Tosters gestellt. Die Zufahrt erfolgt direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche „Schregenbergstraße". In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Dienstag, 11. Februar 2020, um 10.00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Ing. Nikolaus Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben.
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