Amtstafel-Dornbirn-Tischlerei-will-lackieren

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Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!

Auskunft: Bertram Burtscher T +43 5572 308 53219 Zahl: II-1301-3/2020-1 Dornbirn, am 31.01.2020

KUNDMACHUNG Die Timberline Innenausbau Möbeldesign Ladenbau GmbH (FN: 397779w; im Folgenden auch: Antragstellerin), Dornbirn, beabsichtigt eine Änderung der genehmigten Betriebsanlage Möbeltischlerei (ehemals Zimmerei) am Standort GST-NR 4656/8, KG Dornbirn (Bobletten 34), durch die Errichtung und den Betrieb eines Spritzlackierraumes. Im Raum 2 der besagten Betriebsanlage soll dieser Spritzlackierraum zum Lackieren von Möbeln und Möbelteilen eingerichtet werden. Das Vorhaben der Antragstellerin ergibt sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 27.01.2020 (Datum des Einlangens bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn). Die Antragstellerin hat dafür um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angesucht.

Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 10.03.2020 um 13.30 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle statt. Allfällige Einwendungen können von den Parteien des Verfahrens bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn |www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095


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