Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Bertram Burtscher T +43 5572 308 53219 Zahl: II-1301-4/2020-1 Dornbirn, am 14.02.2020
KUNDMACHUNG Die Heron Innovations Factory GmbH (FN 78184b; im Folgenden auch: Antragstellerin), Dornbirn, beabsichtigt eine Änderung der bestehenden Betriebsanlage am Standort GST-NRN 10822/3, 10822/4 und 10835, alle KG Dornbirn (Dr.-Walter-Zumtobel-Straße 2), durch die Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes Richtung Osten (ÖBB-Bahngleis). Das Vorhaben der Antragstellerin ergibt sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom Jänner und Februar 2020, eingegangen bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 14.02.2020. Die Antragstellerin hat deshalb bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn um die Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung angesucht. An die bestehende und genehmigte Betriebsanlage soll ostseitig (Richtung Bahngleis), direkt anschließend eine neues mehrgeschossiges Betriebsgebäude (UG/KG – Tiefgarage und Sanitärbereiche für Mitarbeiter; EG – Produktion und Lager; 1. OG Büro und Kleinteilemontage und 2. OG Besprechungsräume sowie Ausstellung und Werkskantine) mit den Abmessungen von Länge 104 m x Breite 38 m x Höhe 19,30 m errichtet und betrieben werden.
Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 25.03.2020 um 09.00 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle (Treffpunkt westseitiger Haupteingang an der Dr.-Walter-Zumtobel-Straße bzw gleich Besprechungszimmer im 2. OG) statt. Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn |www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095