Auskunft: Georg Marte T +43 5522 3591 54216 Zahl: BHFK-II-3101-114/2019-12 Feldkirch, am 29.11.2019
KUNDMACHUNG Die breuß mähr bauingenieure gmbh, Koblach, hat im Auftrag der Wassergenossenschaft Rankweil um die wasserrechtliche Bewilligung, um die Bewilligung nach der Grundwasserschongebietsverordnung, um die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie um die Rodungsbewilligung für eine Erweiterung der Wasserversorgungsanlage, BA 31, Grundwasserbrunnen „Im Schlatt“ auf der GST-NR 2401/115, GB 92102 Altenstadt, im Grundwasserschongebiet, angesucht. Gleichzeitig beinhaltet dieses Projekt auch die Festlegung eines Trinkwasserschutzgebietes mit den Zonen I und II, ebenfalls auf der GST-NR 2401/115, GB Altenstadt. Über dieses Ansuchen wird die kommissionelle Verhandlung auf D i e n s t a g, den 21. Jänner 2020 mit Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer um 14.00 Uhr am Treffpunkt: Rathaus Rankweil, Sitzungssaal, 1. Stock, angeordnet. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind - im Sinne der oben erwähnten Gesetze begründet - gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn dieser Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung vorzubringen; wenn diese Einwände nicht rechtzeitig erhoben werden, erlischt die Parteistellung des Beteiligten. Die Unterlagen zum oben erwähnten Antrag liegen während der Amtsstunden bis zum Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, III. Stock, Zi-Nr 329 sowie beim Amt der Stadt F E L D K I R C H und beim Marktgemeindeamt R A N K W E I L zur Einsichtnahme auf. Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen. Vertreter von Beteiligten, die sich durch andere Personen vertreten lassen, haben Vollmachten mit zu bringen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen, sofern die Vertretung nicht amtsbekannt ist. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Georg Marte (amtssigniert) Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | www.vorarlberg.at/datenschutz bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095