STADT
FELDKIRCH
AZ 651
13. Dezember 2019
Kundmachung Auflage des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Feldkirch Der Stadtrat der Stadt Feldkirch hat in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2019 den Entwurf zum Straßen- und Wegekonzept gemäß § 16 Straßengesetz zur Kenntnis genommen und den Start des Auflage- und Anhörungsverfahren beschlossen. Der Entwurf für das Straßen- und Wegekonzept liegt ab Montag, 16. Dezember 2019 bis Montag, 27. Jänner 2020 im Rathaus Feldkirch (Bauamt, 2. Stock) zur allgemeinen Einsicht auf. Außerdem kann in den Entwurf auf der Homepage der Stadt Feldkirch unter www.feldkirch.at eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Straßen- und Wegekonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens Montag, 27. Jänner 2020 beim Amt der Stadt Feldkirch einzubringen. Der Bürgermeister
Wolfgang Matt
Kundmachungsvermerk: Diese Kundmachung wurde
Unterschrift:
an die Amtstafel angeschlagen am von der Amtstafel abgenommen am
DVR 0048780 UID ATU36828304