STADT
FELDKIRCH
Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Ing. Nikolaus Walser
Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Österreich Tel: +43 5522 304 1432 Fax: +43 5522 304 1119 AZ f1319-90/2019-1-11
9. Jänner 2020
nikolaus.walser@feldkirch.at www.feldkirch.at
Kundmachung
betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die ZIMA Wohn Baugesellschaft mbH, Lustenauerstraße 64, 6850 Dornbirn hat den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen, bestehend aus drei oberirdischen Gebäuden mit einem gemeinsamen Untergeschoß,auf der Liegenschaft GST-NRn 2964/55 und 2964/56, KG Altenstadt, in Feldkirch Gisingen gestellt. Die Zufahrt erfolgt von der „Hauptstraße und von der Austraße". In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Dienstag, 28. Jänner 2020, um 10.00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre-Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Ing. Nikolaus Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben.
Bankverbindung: Sparkasse Feldkirch IBAN AT29 2060 4000 0000 1057, BIC SPFKAT2BXXX Raiffeisenbank Feldkirch ISAN AT54 3742 2000 0003 0007, BIC RVVGAT2B422
DVR 0048780 UID ATU36828304