Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Bertram Burtscher T +43 5572 308 53219 Zahl: II-1301-67/2019-1 Dornbirn, am 21.11.2019
KUNDMACHUNG Die Etiketten CARINI GmbH (FN 205435k), Lustenau, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung/Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage "Etikettendruckerei" am Standort GST-NRN 7424 und 7425, beide KG Lustenau (Bildgasse 42), durch die Vornahme von verschiedenen Umbaumaßnahmen (Erweiterung der Produktionsflächen im Bereich Digitaldruck im OG und Errichtung eines Zubaus für Büroflächen im Bereich des derzeit bestehenden Innenhofes) sowie durch die Vornahme von innerbetrieblichen Maschinenumstellungen nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 18.11.2019, eingegangen bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, angesucht.
Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 17.12.2019 um 13.30 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle statt.
Allfällige Einwendungen können von den Parteien des Verfahrens bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert.
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