Amtstafel-Bludenz-KlC3A4ranlage

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Stefanie Reisinger T +43 5552 6136 51231 Zahl: BHBL-II-930-151/2019-9 Bludenz, am 19.11.2019

KUNDMACHUNG Frau und Herrn Christine und Martin Kurzemann, Bludenz, haben mit Eingabe vom 03.09.2019 bzw vom 23.09.2019 um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Kleinkläranlage zur Versickerung vorgereinigter häuslicher Abwässer auf GST-NR 2437 GB Bludenz angesucht. Über dieses Ansuchen wird mündliche Verhandlung auf Mittwoch, den 18.12.2019, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (ZiNr 226) anberaumt. Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie im Amt der Stadt Bludenz zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag Stefanie Reisinger

Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095


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