Amtstafel_GC3B6fis_Manufaktur

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Auskunft: Ing. Arthur Siegele T +43 5522 3591 54224

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-163/2019-1 Feldkirch, am 26.09.2019

Egger Thomas, Zwischenwasser, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb einer Nudelmanufaktur (Herstellung von Teigwaren) in einem Teilbereich eines bestehenden Betriebsgebäudes auf GST-NR 2341, GB 92109 Göfis (2 Räume der ehemaligen Betriebsräume Fa. Goldmühle , Hofnerstraße 42), angesucht.

Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.

Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g, den 21. Oktober 2019 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 417 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr) und beim Gemeindeamt G ö f i s während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).

Der Bezirkshauptmann im Auftrag Ing. Arthur Siegele (amtssigniert)

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | www.vorarlberg.at/datenschutz bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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