Amtstafel-Lustenau-Aufmacher

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Die Entfernung oder Beschädigung der Bekanntgabe vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!

Auskunft: Manfred Rist T +43 5572 308 53218 Zahl: II-1301-55/2019-2 Dornbirn, am 22.08.2019

BEKANNTGABE Samina Rehmann, Lochau, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Beherbergungsbetriebes mit 8 Zimmern und eines Cafes am Standort GST NR 1178, GB Lustenau (Villa Bösch – Rheinstraße 4), nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen (eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 17.07.2019), angesucht. Kurzbeschreibung des Projektes: Die bestehende Villa Bösch soll nunmehr als Beherbergungsbetrieb mit 8 Zimmern (mit insgesamt 15 Gästebetten) sowie als Cafe genutzt werden. Im Cafe sollen 32 Sitzplätze im Innern und 36 Gastgartensitzplätze eingerichtet werden. Der Cafebereich und der Gastgarten sollen mit Hintergrundmusik beschallt werden. Im Garten soll ein 3,5m x 10m großer Swimmingpool errichtet werden. Folgende Öffnungszeiten sind vorgesehen: Cafebetrieb: Montag bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr Gastgarten: Von April bis September von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr Das Cafe und der Küchenbereich werden mechanisch be- und entlüftet. Beim Betrieb werden 5 Parkplätze, auf GST NR 1265, GB Lustenau (Lerchenfeldstraße 4), werden weitere 7 Gästestellplätze eingerichtet. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen durchzuführen ist.

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095


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