AMT DER STADT
Zahl: 1.02-6/7/06/Ko.
Bludenz, am 11.04.2006
Verordnung über die Gewerbeausübung in Gastgärten
Gemäß § 112 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, i.d.g.F., wird auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Bludenz vom 06.04.2006, TOP 6., verordnet:
§1 Betriebszeiten Gastgärten Gastgärten, die im Lageplan des Stadtbauamtes Bludenz, Projekt Nr. 1.02/6/7/06 cfeu, Plan Nr. 01, eingezeichneten Gebiet der Stadt Bludenz gelegen sind, dürfen in der Zeit von 15. Mai bis einschließlich 15. September 2006 jedenfalls von 08:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, i.d.g.F., erfüllen. Die zeichnerische Darstellung, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, liegt im Amt der Stadt Bludenz während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
§2 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. September 2006 außer Kraft.