C926803_KUMA_aenderung-Flaechenwidmungsplan

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Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Lech Entwurf

Lech, am 17. November 2014 Zahl 031-2/2014 - 926803 kgr Auskunft Mag. Elmar Prantauer

Kundmachung Verständigung über die Erstellung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lech hat in ihrer Sitzung vom 06.11.2014 beschlossen, gemäß § 11 Vorarlberger Raumplanungsgesetz, i.d.F. LGBl. Nr. 44/2013, nachfolgenden Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes für das Gemeindegebiet von Lech während eines Monats, das ist in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 17.12.2014, zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufzulegen. Räumliches Entwicklungskonzept Die Gemeindevertretung beschließt die Auflage des Entwurfes des Räumlichen Entwicklungskonzeptes für das in den vom Raumplanungsbüro DI Andreas Falch erstellten Unterlagen dargestellte Gemeindegebiet der KG Lech. Die einmonatige Auflage erfolgt vom 17.11.2014 bis einschließlich 17.12.2014. Die maßgebenden Unterlagen – Pläne und Erläuterungsbericht – liegen gemäß § 11 Abs. 3 RPG während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Lech zur Einsichtnahme auf. Hinweis: Während der Auflagefrist kann gemäß § 11 Abs. 3 RPG jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.

Der Bürgermeister

Ludwig Muxel


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