Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Manfred Rist T +43 5572 308 53218 Zahl: II-1301-8/2021-1 Dornbirn, am 18.03.2021
KUNDMACHUNG Die Marktgemeinde Lustenau hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schulkantine am Standort GST NR 3213, GB Lustenau (Rotkreuzstraße 31), nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen (eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 16.12.2020, ergänzt am 26.02.2021), angesucht. Im Zuge der Sanierung bzw Erweiterung der Volksschule und des Sonderpädagogischen Zentrums Rotkreuz wird eine Schulkantine eingerichtet. Neben den SchülerInnen werden weiters ca. 20 Bildungseinrichtungen der Marktgemeinde Lustenau mitverpflegt. Es werden insgesamt 243 Verabreichungsplätze im Innern (aufgeteilt auf verschiedene Räume) und 20 Terrassenplätze eingerichtet. Neben der Verpflegung von Schülern ist auch die Verabreichung von Speisen an externe Gäste vorgesehen. Beantragte Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Im Rahmen von maximal 10 Sonderveranstaltungen pro Jahr soll die Kantine von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet werden. Die Verabreichungsplätze im Innern sollen mit Hintergrundmusik beschallt werden. Der Terrassenbereich wird nicht beschallt.
Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 14.04.2021 um 09:00 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle statt. Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn |www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095