Die Entfernung oder Beschädigung der Bekanntgabe vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Anna Oppeneiger T +43 5572 308 53217
MMag.a
Zahl: II-1301-4/2021-6 Dornbirn, am 04.02.2021
BEKANNTGABE Die Kreiers Alp Gastro OG, Hohenems, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden Jausenstation auf GST-NR 5742/2, GB Hohenems (Schuttannenstraße 13, „Kreiers Alp“), durch diverse Umbaumaßnahmen (Neueinrichtung der Schank- und Kücheneinrichtung und des Gastraumes) und der Errichtung von zwei Appartements mit einer Sauna und einem Ruheraum nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 02.02.2021, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 02.02.2021, angesucht. Im neu errichteten Gastraum im Erdgeschoss werden 32 Verabreichungsplätze und im ebenerdigen Außenbereich 60 Verabreichungsplätze errichtet. Die Betriebszeiten sind täglich von 06:00 Uhr bis 01:00 Uhr (Terrasse bis 00:00 Uhr). Die Anlieferungen erfolgen im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr. Im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes sind weiters zwei Ferienappartements geplant. Für die Nutzer dieser Ferienappartements werden ein Ruheraum sowie eine Sauna zur Verfügung stehen. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen durchzuführen ist. Das vorstehende Projekt wird den Nachbarn hiermit durch Anschlag in der Gemeinde und in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern sowie durch Verlautbarung auf der Internetseite der Behörde bekannt gegeben. Die Projektunterlagen liegen bis zum Montag, den 01.03.2021 Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095