Auskunft: Reinhard Gartner T +43 5574 4951 52052 Zahl: BHBR-I-7100.00-42/2019-2 Bregenz, am 11.06.2019
Betreff:
Gemeinde Fußach; Radwegerrichtung auf der Dammkrone des Polderdammes mit einer Länge von 247 m im Bereich Teichweg/Hafenstraße auf GST-NR 307/66 GB Fußach; Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung; Verträglichkeitsabschätzung nach der Naturschutzverordnung des Landes
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Gemeinde Fußach plant einen sogenannten Lückenschluss in Bezug auf den Landesradweg Rheindelta im Bereich der Lagerhallen entlang des Teichweges in Fußach auf der Dammkrone des Polderdammes auf GST-NR 307/66 GB Fußach durchzuführen. Nach den vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen soll in diesem Bereich auf der Dammkrone des Polderdammes im Randbereich bzw außerhalb des Naturschutzgebietes Rheindelta auf einer Länge von knapp 247 m mit einer Breite von ca 3 m eine Schotterdecke aufgebracht bzw eingewalzt werden. Im Bereich der unmittelbaren Einmündung (Kurvenbereich) des Radweges in die Hafenstraße bzw den Teichweg soll eine Bitumentragdecke aus Sicherheitsgründen aufgebracht werden. Der Scheitel des Radweges soll hierbei mit einer Neigung von 8 cm in Richtung Norden abfallend angelegt werden, um das Regenwasser über die Böschung nicht auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Mit dem betroffenen Grundeigentümer Herrn Thomas Rohner, wh Wolfurt, Rutzenberg 79, wurde eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
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