Amtstafel_Satteins_LagerundCarport

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Auskunft: Ing. Arthur Siegele T +43 5522 3591 54224

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-36/2018-3 Feldkirch, am 28.03.2018

Die Jenni EMB GmbH, Satteins, hat um die Baubewilligung, die gewerbebehördliche Genehmigung sowie Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Errichtung und Betrieb eines Palettenlagers, eines Containerlagers sowie die Aufstellung eines Carports (für Testzwecke mit öffenbarem Dach) bei der bestehenden Betriebsanlage auf GST-NRN 2242, 2246 und 2245, alle GB 92120 Satteins (Sonnenstraße 8), angesucht. Über diese Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung am

Zeit: Ort/Treffpunkt:

D o n n e r s t ag, den 26. April 2018 um 14:15 Uhr an Ort und Stelle

Die Projektunterlagen liegen bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 417 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Gemeindeamt S a t t e i n s während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Im Bauverfahren können Nachbarn (§ 2 Abs.1 lit. k BauG) durch Einwendungen die Einhaltung der im § 26 Abs. 1 BauG enthaltenen Vorschriften geltend machen. Im Gewerbeverfahren können Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) durch Einwendungen die Einhaltung der im § 74 Abs. 2 GewO 1994 enthaltenen Vorschriften geltend machen, soweit sie den Nachbarn einen Schutz gewähren. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs. 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von Beteiligten haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Ing. Arthur Siegele (amtssigniert)

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807 bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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