Auskunft: Mag. Anja Ludescher T +43 5522 3591 54015
KUNDMACHUNG
Zahl: BHFK-II-1301-43/2018-4 Feldkirch, am 12.04.2018
Daniel Türtscher, Weiler, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Produktions- und Handelsbetriebes für Dichtungen in einer ehemaligen Tischlerei auf GST-NR 630, GB 92129 Zwischenwasser (Laternser Straße 40), angesucht.
Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.
Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g , den 07. Mai 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 2. Stock, Zi-Nr. 216 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Gemeindeamt Z w i s c h e n w a s s e r während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).
Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Anja Ludescher
Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!
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