Amtstafel_Rankweil_LebensmittelHanf

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Auskunft: Mag. Dietmar Keckeis T +43 5522 3591 54215

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-211/2018-2 Feldkirch, am 30.10.2018

Die Dr. Feurstein Medical Hemp GmbH, Altach, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lebensmittelproduktion im Gewerbepark Rankweil auf GST-NR .6/1, GB Rankweil (Alemannenstraße 49), angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist. Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g, den 19. November 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 420 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Marktgemeindeamt R a n k w e i l während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).

Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Mag. Dietmar Keckeis (amtssigniert)

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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