GEMEINDE KOBLACH
KUNDMACHUNG
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach Auflage des Entwurfes
Gemäß § 21 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, wird der von der Koblacher Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung am 22.10.2018 beschlossene Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach im Monat November 2018 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Der Änderungsentwurf betrifft die Umwidmung folgender Liegenschaften: Eine Teilfläche der GST-NR 1381/1 (116 m2) und eine Teilfläche der GST-NR 1381/2 (4 m2) It. Lageplan ZI. k031.2-1/2018 von Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-Sondergebiet Bogensport. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich während der Amtsstunden (Montag — Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag — Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr) beim Gemeindeamt Koblach Änderungsvorschläge erstatten.
Der Bürgermeister
Fritz Maierhofer
An der Amtstafel angeschlagen am 29.10.2018 abgenommen am
Zahl k031.2-1/2018-6 Koblach, den 24.10.2018
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