Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Robert Walser Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Österreich AZ f131.9-4/1886-11-9
25. März 2019
Tel: +43 5522 304 1433 Fax: +43 5522 304 1119 robert.walser@feldkirch.at www.feldkirch.at
Kundmachung betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Gohm-Hiessberger Architekten ZT GmbH, Feldkirch, hat mit Antrag vom 15.09.2017, im Namen und Auftrag der Alpenländischen Heimstätte, gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Vorstadt 15, Feldkirch und der Revital Bauträger GmbH, Lustenauerstraße 56, Dornbirn, um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 8 Wohnungen auf der Liegenschaft GST- NR .286/3, KG Feldkirch, in Feldkirch, angesucht. Die Zufahrt bzw. Erschließung des Baugrundstücks erfolgt von der „Churer Straße“ (Gemeindestraße). Zur Baureifmachung wird das bestehende Gebäude zur Gänze abgetragen (Bescheid vom 10.10.2017, AZ f131.94/1886-12-4). In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinsverhandlung auf
Dienstag, den 9. April 2019, um 10.00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf. Der Bürgermeister i.A. Robert Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben. Bankverbindung: Sparkasse Feldkirch IBAN AT29 2060 4000 0000 1057, BIC SPFKAT2BXXX Raiffeisenbank Feldkirch IBAN AT54 3742 2000 0003 0007, BIC RVVGAT2B422
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