Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Ing. Nikolaus Walser Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Österreich
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10. September 2018 Kundmachung
betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die VLV Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G., Bahnhofstraße 35, 6900 Bregenz, hat mit Antrag vom 13.04.2018, um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 9 Wohnungen samt Tiefgarage auf der Liegenschaft GST- NR 2964/66, KG Altenstadt, in FeldkirchGisingen, angesucht. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt von der Stadionstraße über die öffentliche Privatstraße „Teileckweg“ (2401/128, KG Altenstadt). In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Dienstag, 25. September 2018, um 10.00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Ing. Nikolaus Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben. Bankverbindung: Sparkasse Feldkirch IBAN AT29 2060 4000 0000 1057, BIC SPFKAT2BXXX Raiffeisenbank Feldkirch IBAN AT54 3742 2000 0003 0007, BIC RVVGAT2B422
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