Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Ing. Nikolaus Walser Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Österreich AZ f131.9-20/2003-5-9
11. Juni 2018
Tel: +43 5522 304 1432 Fax: +43 5522 304 1119 nikolaus.walser@feldkirch.at www.feldkirch.at
Kundmachung
betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt, Naflastraße 12, 6800 Feldkirch hat den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für ein Lagergebäude für Hackgut auf der Liegenschaft GST-NR 2401/109, KG Altenstadt gestellt. Die Zufahrt erfolgt von der „Rüttenenstraße“ (Gemeindestraße). Gegenüber dem ursprünglichen Projekt entfällt der Verwaltungstrakt (an dieser Stelle) und es werden wesentliche Arbeiten wie Entrindung der Stämme und die Hackschnitzelerzeugung nicht ausgeführt. In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Donnerstag, 05. Juli 2018, um 09.30 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Ing. Nikolaus Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben.
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