Auskunft: Mag. Anja Ludescher T +43 5522 3591 54015
KUNDMACHUNG
Zahl: BHFK-II-1301-58/2018-7 Feldkirch, am 22.05.2018
Franz Blümel, Feldkirch, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für den Betrieb eines Imbisswagens auf GST-NR 300/8, GB 92102 Feldkirch (Rebberggasse), angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.
Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g , den 18. Juni 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 2. Stock, Zi-Nr. 216 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf.
Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!
Mag. Anja Ludescher (amtssigniert)
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807 bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095