Auskunft: Mag.a Vanessa Stranig T +43 5522 3591 54018
KUNDMACHUNG
Zahl: BHFK-II-1301-64/2018-4 Feldkirch, am 16.04.2018
Fabrizio MORIERO, Hohenems, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Verkaufsgeschäftes für Hanfprodukte und Zubehör in einem bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude auf GST-NR .167, GB 92105 Feldkirch (Mühltorplatz 2), angesucht.
Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.
Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g, den 21. Mai 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 2. Stock, Zi-Nr. 209 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).
Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Vanessa Stranig (amtssigniert)
Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!
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