Auskunft: Mag. Raffael Elis T +43 5522 3591 54018
KUNDMACHUNG Zahl: BHFK-II-4101-3/2019-1 Feldkirch, am 24.01.2019 Ümit Zengin, Feldkirch, wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 18.05.2016, AZ f131.9-4/2004-3-10, die Baubewilligung für die Errichtung eines Autoverkaufsplatzes mit Bürocontainer und WC sowie Werbepylons auf GST-NR 754/3, KG 92102 Altenstadt (Königshofstraße 26), befristet auf zwei Jahre erteilt. Nunmehr hat Ümit Zengin nach Auslaufen der Befristung erneut um die Baubewilligung und den Betrieb einer Betriebsanlage für Handel mit Gebrauchtwagenfahrzeugen auf GST-NR 754/3, KG 92102 Altenstadt (Königshofstraße 26), angesucht. Das Projekt bleibt unverändert. Über diese Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung am Zeit: Ort/Treffpunkt:
Donnerstag, den 21. Februar 2019, um 15.30 Uhr an Ort und Stelle (Königshofstraße 26)
Die Projektunterlagen liegen bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 2. Stock, Zi-Nr. 209 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt Feldkirch während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Im Bauverfahren können Nachbarn (§ 2 Abs1 lit k BauG) durch Einwendungen die Einhaltung der im § 26 Abs. 1 BauG enthaltenen Vorschriften geltend machen. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von Beteiligten haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Erich Kaufmann (amtssigniert) Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095