Auskunft: Mag. Erich Kaufmann T +43 5522 3591 54210 Zahl: BHFK-II-1301-231/2018-4 Feldkirch, am 03.12.2018
KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 17.5.2018 hat Egon Hirschauer, Feldkirch, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Aufstellung und den Betrieb eines (fahrbaren) Imbisswagens auf GST-NR 251/3, GB 92124 Tisis (Liechtensteinerstraße 54), angesucht. Dieses Ansuchen hat Egon Hirschauer zwischenzeitlich zurückgezogen. Mit Antrag vom 30.11.2018 hat Egon Hirschauer, Feldkirch, um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Aufstellung und Betrieb eines Automaten-Containers (Kaffee,- Kaltgetränke- und Snackautomaten) auf GST-NR 251/3, GB 92124 Tisis (Liechtensteinerstraße 54), angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist. Die Projektunterlagen liegen bis zum D i e n s t a g, den 18. Dezember 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 418 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994). Mit freundlichen Grüßen Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Erich Kaufmann (amtssigniert) Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095