Amtstafel_Aufmacher_Feldkirch

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Kundmachung über die Auflage des Entwurfs des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Feldkirch Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 11 .12.2018 die Auflage des Entwurfs des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) beschlossen. Gemäß § 11 Abs 3 Raumplanungsgesetz, LGBI 39/1996 idgF, wird der Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) vom 13.12.2018 bis zum 24.01.2019 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Einsichtnahme kann im Stadtbauamt während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung) erfolgen. Die Unterlagen sind des Weiteren auf der Website der Stadt Feldkirch verfügbar (URL: https://www.feldkirch.at/leben/dienstleistungen-von-a-z/detail/raeumliches-entwicklungskonzept-rek/). Während der Auflagefrist kann jede/r Gemeindebürgerln oder Eigentümerln von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge einbringen. ZUR INFORMATION: Am Dienstag, 15.01.2019, findet von 16.00 bis 20.00 Uhr ein Informationsgespräch für Bürgerinnen im Rathaus Feldkirch, Sitzungsraum 4. OG statt, bei dem Fragen und Anmerkungen besprochen werden können. Es wird um Anmeldung unter bauamt@feldkirch.at, Tel. 05522/3041441 gebeten.

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Abteilung Stadtplanung. Um Terminvereinbarung bei Frau Sandra Moritsch (bauamt@feldkirch.at, Tel. 05522/304-1441) wird gebeten. Der Bürgermeister


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