Auskunft: Georg Marte T +43 5522 3591 54216 Zahl: BHFK-II-3101-2/2019-4 Feldkirch, am 25.02.2019
KUNDMACHUNG
Edwin Wohlgenannt, Altach, hat um die wasserrechtliche Bewilligung für eine Grundwasserentnahme für die Bewässerung von Kulturpflanzen und für Löschzwecke im Brandfall auf der GST-NR 1576, GB 92101 Altach, angesucht. Über dieses Ansuchen wird die kommissionelle Verhandlung auf D i e n s t a g, den 12. März 2019 mit Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer um 16.30 Uhr an Ort und Stelle angeordnet. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind - im Sinne der oben erwähnten Gesetze begründet - gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn dieser Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung vorzubringen; wenn diese Einwände nicht rechtzeitig erhoben werden, erlischt die Parteistellung des Beteiligten. Die Unterlagen zum oben erwähnten Antrag liegen während der Amtsstunden bis zum Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, III. Stock, Zi-Nr 329 sowie beim Gemeindeamt A L T A C H zur Einsichtnahme auf. Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen. Vertreter von Beteiligten, die sich durch andere Personen vertreten lassen, haben Vollmachten mit zu bringen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen, sofern die Vertretung nicht amtsbekannt ist.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Mag. Dietmar Keckeis (amtssigniert) Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095