Auskünfte: Christian Flatz, 4. Stock, Zi-Nr 401, Tel Nr 05574/4951-52233 Zahl: BHBR-II-1301-184/2018-3 Bregenz, am 02.07.2018
K U N D M A C H U N G Die Raiffeisenlandesbank Vlbg. Waren- und Revisionsverband reg.Genossenschaft m.b.H. und die BV-RV Liegenschaftserwerbs- und Verwaltungsaktiengesellschaft erhielten ursprünglich mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 10.10.1997, Zl II-1301-0059/1997, die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Gesamtverbauung mit Geschäfts-, Verwaltungs-(Büro und Schulungsräume) sowie Wohnflächen samt Tiefgarage und Parkdeck auf Gst 952/3, KG Rieden (Bregenz, Rheinstraße 10-16). Mit Eingabe vom 18.06.2018, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 29.06.2018, hat die TEDi Warenhandels GmbH, Wien, um die Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Handelsgeschäftes im ehemaligen Verkaufslokal des Schuhfachgeschäftes „Vögele Shoes“ angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Abs 1 Z 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 16.07.2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 401 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung) einsehen. Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der oben festgelegten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs 2 GewO 1994).
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