Amtstafel-St.-Gallenkirch-Skilift

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Mag. Kevin Steger DW: 51230 Zahl: BHBL-II-920-43/2018-2 Bludenz, am 18.10.2018

KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 04.10.2018 hat die Skischule Gargellen GmbH um Erteilung der seilbahnrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Schleppliftes beim Kinderland in Gargellen auf GSTNR 4560/3 und 4561/5 GB St Gallenkirch angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf

Donnerstag, den 29.11.2018,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 9.00 Uhr an Ort und Stelle anberaumt.

Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt St Gallenkirch zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Mag. Kevin Steger

Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095


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