Sarah Neurauter DW: 51224 Zahl: BHBL-II-960-41/2017-30 Bludenz, am 04.04.2019
KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 29.08.2018 hat Herr Edgar Klehenz, Gargellnerstraße 155, St. Gallenkirch, um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung und der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Bodenaushubdeponie auf den GST-NR 3030 und 3035/1 GB St. Gallenkirch angesucht. Zu diesem Ansuchen wurden mit Eingabe vom 11.03.2019 ergänzende Plan- und Beschreibungsunterlagen vorgelegt. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass das beantragte Vorhaben dem vereinfachten Verfahren gemäß den §§ 37 Abs 3 iVm § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 idgF zu unterziehen ist. Die Nachbarn haben Gelegenheit, in die beim Gemeindeamt St. Gallenkirch und bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aufliegenden Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und bis 07.05.2019 von ihrem Anhörungsrecht durch Abgabe einer Stellungnahme Gebrauch zu machen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Sarah Neurauter
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