Amtstafel-Sonntag-ForststraC39Fe

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Sarah Neurauter DW: 51224 Zahl: BHBL-II-960-137/2018-9 Bludenz, am 21.02.2019

KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 13.11.2018 hat Herr Hermann Bickel, als Obmann der Alpe Oberpartnom, um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung und der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung der Forststraße „Sennischoß“ im Bereich der Alpe Oberpartnom in Sonntag (GSTNR 1781/1 GB Sonntag) angesucht. Mit Eingabe vom 27.11.2018 sowie vom 18.02.2019 wurden dazu Plan- und Beschreibungsunterlagen vorgelegt. Es wird nunmehr eine Augenscheinsverhandlung auf Donnerstag, den 14.03.2019, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14:00 Uhr im Gemeindeamt Sonntag anberaumt.

Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Sonntag zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Sarah Neurauter

Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095


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