Amtstafel-Schruns

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Joachim Jäger DW: 51233 Zahl: BHBL-II-930-4/2018-3 Bludenz, am 01.03.2018

KUNDMACHUNG Die Marktgemeinde Schruns hat mit Eingabe vom 21.12.2017 um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung, naturschutzrechtlichen Bewilligung sowie forstrechtlichen Bewilligung für die Erneuerung der Geh- und Radwegunterführung an der L 188 bei KM 75.338 in Schruns angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf Dienstag, dem 20.03.2018, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr vor Ort am Parkplatz an der Kreuzung Montafonerstraße/Schwimmbadstraße gegenüber der Sportanlage in Schruns anberaumt.

Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Marktgemeindeamt Schruns zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Joachim Jäger

Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769 bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095


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