Auskünfte: Wolfgang Greußing, 4. Stock, Zi Nr 425, Tel Nr 05574/4951-5229 Zahl: BHBR-II-4101-34/2017-4 Bregenz, am 07.05.2018
K U N D M A C H U N G Der Türkisch-islamische Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit im Bregenzerwald Reuthe (ATIB Reuthe) hat mit Eingabe vom 06.11.2017 um Erteilung der Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und der Baubewilligung für die Errichtung von zwei Böschungsmauern bei Gst 1399/2, KG Reuthe, zum nördlichen namenlosen Gerinne und entlang der östlichen Grundstücksgrenze, teilweise im Uferschutzbereich des namenlosen Gerinnes, nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 23.10.2017 angesucht. Ergänzend wurde mit Eingabe vom 03.05.2018 um Berücksichtigung von zwei Lagercontainern im Verfahren nach dem Baugesetz nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 02.05.2018 angesucht. Über diese Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf Dienstag, den 22. Mai 2018, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 13.30 Uhr, Treffpunkt Ort und Stelle (Reuthe, Hof 162), anberaumt. Weitere Informationen: Die Plan- und Beschreibungsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme auf: · bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Abteilung II – Wirtschaft und Umweltschutz, Bahnhofstraße 41, 4. Stock, Zimmer Nr 425 (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) · beim Gemeindeamt Reuthe während der Zeiten des Parteienverkehrs. Allfällige Stellungnahmen und Einwendungen: Ob jemand Beteiligter oder Partei im Verfahren ist, ergibt sich aus § 8 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) und den anzuwendenden Gesetzen: Im Verfahren nach dem Baugesetz (BauG) haben neben dem Bauwerber bzw dem Grundeigentümer oder Bauberechtigten die Nachbarn im Sinne des § 2 Abs 1 lit k BauG Parteistellung. Nach dieser Bestimmung sind Nachbarn die Eigentümer eines fremden Grundstückes, das zu dem Baugrundstück in einem solchen räumlichen Naheverhältnis steht, dass mit Auswirkungen des geplanten Bauwerkes, der geplanten sonstigen Anlage oder deren vorgesehenen Benützung, Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbregenz | DVR 0058777 bhbregenz@vorarlberg.at | T +43 5574 4951 0 | F +43 5574 511 952095